Nadine2014X
Sehr geehrte Frau Bader, im Herbst letzten Jahres wurde meine Tochter geboren und zu dem Zeitpunkt lebte ich noch mit ihrem Vater zusammen. Nun haben wir uns getrennt, er wird demnächst ausziehen. Wir haben jedoch noch ein gutes Verhältnis. Ich habe im vergangenen Jahr Elternzeit für 2 Jahre und Elterngeld für 12 Monate beantragt. Meine Frage: ist es rückwirkend möglich, für die restlichen zwei Monate Elterngeld zu beantragen, da ich ja nun alleinerziehend bin? Welchen Nachweis muss ich dem Jugendamt vorlegen zum Beleg des alleinerziehenden Status? Der Vater meiner Tochter möchte dennoch 2 Monate Elternzeit nehmen (während des Zeitraums, in dem meine EZ läuft), allerdings eben ohne Elterngeld zu beziehen. Ist das möglich oder geht es nicht, da er in einer anderen Wohnung lebt? Wenn es möglich wäre, worauf muss er dabei achten, da er ja in der Zeit kein Einkommen hat (Krankenversicherung etc.)? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße, Nadine
Hallo, Nein, er muss mit Ihnen zusammen leben. Liebe Grüße NB
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