Nadine2014X
Sehr geehrte Frau Bader, im Herbst letzten Jahres wurde meine Tochter geboren und zu dem Zeitpunkt lebte ich noch mit ihrem Vater zusammen. Nun haben wir uns getrennt, er wird demnächst ausziehen. Wir haben jedoch noch ein gutes Verhältnis. Ich habe im vergangenen Jahr Elternzeit für 2 Jahre und Elterngeld für 12 Monate beantragt. Meine Frage: ist es rückwirkend möglich, für die restlichen zwei Monate Elterngeld zu beantragen, da ich ja nun alleinerziehend bin? Welchen Nachweis muss ich dem Jugendamt vorlegen zum Beleg des alleinerziehenden Status? Der Vater meiner Tochter möchte dennoch 2 Monate Elternzeit nehmen (während des Zeitraums, in dem meine EZ läuft), allerdings eben ohne Elterngeld zu beziehen. Ist das möglich oder geht es nicht, da er in einer anderen Wohnung lebt? Wenn es möglich wäre, worauf muss er dabei achten, da er ja in der Zeit kein Einkommen hat (Krankenversicherung etc.)? Vielen Dank für Ihre Rückmeldung und freundliche Grüße, Nadine
Hallo, Nein, er muss mit Ihnen zusammen leben. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, als Mutter einer 13 Monate alten Tochter befinde ich mich seit der Geburt in Elternzeit und betreue die Kleine zu Hause. Mein Mann ist auch in EZ, aber mit 80% Beschäftigung. Ab dem 15. Lebensmonat übernimmt er für 7 Monate die Betreuung während ich wieder Vollzeit arbeite. Nach den 7 Monaten (Alter der Tochter dann 22 M ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit der Geburt unseres Kindes noch bis Frühjahr 2016 in Elternzeit. Unser Kind ist 1,5. Bin finanziell von meinem Freund abhängig, er arbeitet Vollzeit, ich lebe in seiner Wohnung und kümmere mich um das Kleine. Nun trennen wir uns. Uneinigkeit herrscht über den Umgang nach der Trennung. Er möchte das Wechselmodel ...
Hallo Frau Bader Ich mach bei uns die Elternzeit und meine Freundin geht arbeiten wir haben zusammen ein 5 monatiges Baby Ich habe eine Elternzeit von 35 Monate genommen und Elterngeld auf 24 Monate nun trennen wir uns und meine Freundin schmeißt mich raus wie wird das geregelt zwecks Elternzeit und Geld ich muss ja dann wieder arbeiten kann ich ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung
- Urlaub aus Elternzeit bei Start in Teilzeit in Elternzeit und Kurzarbeit