Loredana2018_
Guten Tag Frau RA Bader, ich habe bis Ende November 2020 EZ. Habe 2 Jahre EZ. Mein Chef will mich allerdings plötzlich schon nöchste Woche sehen um alles zu besprechen? Ich finde das zu früh. Ob er mich kündigen möchte? Eigentlich möchte ich von 2 auf 3 Jahre EZ verlängern. Soll ich es ihm an dem Tag sagen? Oder wie geht man richtig vor? Vielen Dann und beste Grüße
Hallo, kündigen kann er nicht in der EZ. Vllt will er TZ vorschlagen? Unterschreiben Sie bloß nichts (Aufhebungsvertrag, Vertragsänderung etc). Sie können die EZ auch jetzt schon verlängern - dazu braucht es nicht seine Zustimmung. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kündigen kann er dir erst am 1. Tag nach! Elternzeit.
Mitglied inaktiv
Natürlich sagt man so früh wie es geht dem Chef welche Pläne man hat. Er muss schließlich auch planen können.
HeyDu!
Du musst jetzt noch gar nichts sagen. Kein Chef weiht Personal in strategische Pläne früher als nötig ein, wieso dann andersrum? Ich würde ein Gespräch für Sommer vereinbaren. Bist Du eben gerade ortsabwesend. Geht den Chef in EZ nix an. BG
zweizwerge
Ich würde mich schon treffen. Schließlich ist es für dich auch besser, vorab zu wissen, falls er Dich an Tag 1 nach der Elternzeit vorraussichtlich kündigen wird - wenn das der Plan ist. Vielleicht will er auch nur wissen, wann Du wiederkommst, damit er planen kann. Da ist ein halbes Jahr vorher doch durchaus sinnvoll, denn ggf muss er ja Ersatz beschaffen, oder dem Ersatz einen längeren Vertrag anbieten. Das braucht doch Vorlauf. Ich würde das nutzen, um Deinen Wunsch nach Verlängerung zu äußern. Hilft doch keinem, wenn er Dich evtl. für Projekte einplant - oder selbst im Worst case ist es doch gut, wenn du vorab weißt, dass Du danach einen alternativen Arbeitgeber bracuhst und das vielleicht TZ in EZ schonmal testest...
Paulinchen83
Die Elternzeit im 3. Jahr musst du erst 7 wochen vorher beantragen. Es spricht aber nichts dagegen jetzt schon mit deinem Chef ein Gespräch zu führen und ihm mündlich von deinen Plänen berichten. Fix wird das ganze dann erst nach deinem schriftlichen Antrag. Falls er dich kündigen will geht das dann erst nach der Elternzeit. Wenn du Anspruch auf Alg I hast kannst du dir natürlich überlegen ob du dann die frühere Kündigung nach 2 Jahren Elternzeit nimmst und dann erstmal Alg I beziehst bis du einen neuen Job gefunden hast. Dafür musst du aber eine Kinderbetreuung haben.
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