Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Ich hatte ein für mich wichtiges Anliegen mit Fragen am 15.8. zum Thema Teilzeit geschrieben. Ich hoffte sehr, daß ich von Ihnen Hilfe bekommen würde. Aber es kam nur die Antwort: Bitte lesen sie die Hinweise und fassen sie ihre Frage kürzer. 1. Bei einem solchen Problem muß man denke ich erstmal die Vorgeschichte erläutern. Die Fragen selbst waren total kurz und bündig. 2. Die Hinweise habe ich gelesen! Punkt 4 sagt: Bitte haben Sie etwas Geduld. Frau Bader kann nicht ständig online sein und hat auch andere Verpflichtungen. Es werden aber alle Fragen beantwortet, auch wenn manchmal etwas Zeit verstreicht. Meine Fragen wurden aber leider nicht beantwortet. Finde ich total schade und bin etwas enttäuscht von Ihnen. Eine Forum-Leserin hatte da mehr Herz, sie hat mir sehr nett geschrieben und versucht mir Tipps zu geben. Liebe Grüße, Ines Oder wie Sie: Gruß IV
Mitglied inaktiv
Hallo ! - wenn allgemein Schicht gearbeitet wird muß man auch als Teilzeitkraft in Schicht arbeiten ! - der Arbeitgeber legt die Arbeitszeit fest er kann also sagen ; von 10-16:30 und wenn Du in der Zeit keine Betreuung für Dein Kind hast ist das ,so hart wies klingt Dein Problem und nicht das des Betriebes ! - ob du aufs Büro bestehen kannst weiß ich nicht( hängt wohl auch vom Arbeitsvertrag mit ab ) aber was nützt es Dir , wenn Du es zb per Anwalt durchboxt und hast dann am ersten Arbeitstag die Kündigung in der Tasche ?! lg ...anonym...
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