Mitglied inaktiv
Ich bin Lehrerin in BaWü. Habe ein Baby im September bekommen und 2 jahre Elternzeit beantragt.Nun möchte ich zum nächsten schuljahr unterhälftig wieder einsteigen.Das ist ja erlaubt.Mein Problem:die Kinderbetreuung, ob ich einen KiTa-Platz erhalte oder nicht erfahre ich erst im Mai.Natürlich kann ich nicht arbeiten gehen, wenn ich für mein Kind keine Betreuung habe.Habe im Regierungspräsidium angerufen, ein weniger freundlicher Herr meinte die Frist zur Abgabe des Teilzeitantrags sei 7.1.2008.Ich erklärte ihm mein Problem und wurde mit einem:Wie stellen Sie sich das vor, in der freien Wirtschaft können Sie sich.... Nun habe ich mich bei Schwägerin + Freundin (aus der freien Wirtschaft) erkundigt.Beide müssen erst 8 Wochen vor gewünschtem vorzeitigem Wiedereintritt in den Beruf Bescheid geben.Wie ist das bei uns? Da gibt es bestimmt eine Schlaue Vorschrift oder Verordnung oder??? Vielen Dank
Hallo, ivh kann Ihnen nur sagen, wie es bei "normalen" Angestellten ist: die müssen sich verbindlich für die EZ festlegen und haben keinen Anspruch auf Verkürzung. Die Frist gilt nur, wenn man verlängern will. Liebe Grüsse, NB
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