brummbrumm
Hallo Frau Bader! Ich hoffe Sie können mir eventuell weiterhelfen oder vielleicht auch ein paar Tipps geben. Ich habe einen Sohn, 3 Jahre alt. Ich war nicht verheiratet, allerdings hat der "Vater" nochmals geheiratet und hat mit dieser Frau einen gemeinsames Kind. Nun haben sich die beiden getrennt. Wie wirkt sich / kann sich dies auf die künftigen Unterhaltszahlungen auswirken? Zur Zeit ist er in der 5. Stufe eingeordnet. Ich wurde aber bereits darauf hingewiesen, dass ich mit einer deutlichen Minderung rechnen müsse, da er jetzt auch der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind Unterhalt leisten müsse. Ich weiß auch nicht, ob der KV eine Lohnsteuerkarte hat, da er neben seiner Hauptarbeitsstelle auch noch eine Selbstständigkeit angemeldet hat. Heißt dies dann jetzt dass mein Kind auf der Strecke bleibt? Ich habe irgendwas im Internet gelesen, dass Unterhaltszahlungen für Kinder an erster Stelle vor dem Unterhalt des Ehepartners stehen. Oder ist dies in unserem Fall anders? Hinzu kommt, dass die Ehefrau auch einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht. Allerdings gehe ich davon aus, dass sie diesen Job jetzt an den Nagel hängt um mehr Geld zu bekommen. Ich weiß auch nicht, ob der KV eine Lohnsteuerkarte hat, da er neben seiner Hauptarbeitsstelle auch noch eine Selbstständigkeit angemeldet hat. Für eine Antwort / Information bedanke ich mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, die beiden Kinder sind gleichrangig u kommen vor den Frauen Liebe Grüsse NB
Mitglied inaktiv
Grundsätzlich geht Kindesunterhalt vor Trennungsunterhalt bzw. Unterhalt für den Ex-Partner. Jetzt ändert sich der Selbstbehalt, und ja, er muss jetzt auch dem zweiten Kind Unterhalt zahlen. Dazu wird er vom Einkommen her, da es jetzt drei Unterhaltberechtigte gibt, eine Stufe runter gestuft. Daher: Ja, es wird weniger Unterhalt geben - bisher sollten es 381,-€ gewesen sein (Einkommensstufe 5, Kind unter 5 Jahren), zukünftig 365,-€. Weniger sollte es aber nicht werden, da wie Du bereits beschrieben hast Kindesunterhalt vor Ehepartnerunterhalt geht. Wenn Also Deinem Kind und seinem zweiten Kind jeweils der Unterhalt gezahlt wurde, und dann noch Gelder über dem Selbstbehalt vorhanden sind, dann bekommt auch die Frau noch Unterhalt. LG Sabine
CKEL0410
hallo er war seinem zweiten kind auch schon vorher zu unterhalt verpflichtet, hat er das damals mal neu berechnen lassen? oder hat er immer den selben uh gezahlt. der ku kann sich sicher mindern, er wird bals lsk 1 haben nicht mehr 3, das reduziert schonmal ordentlich das gehalt und wenn er das zweite kind nicht mit eingerechnet wurde, wird das dann bei der uh berechnung nun passieren, wieviel weniger er genau hat kann dir nur ein anwalt ausrechnen. ich gehe mal davon aus das seine frau sich den uh berechnen lassen wir und euer kind mit angibt, dann wirst du sicher automatisch post bekommen.
brummbrumm
Hallo! Erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Ich weiß nicht ob das 2. Kind damals schon mit eingerechnet wurde. Meine Befürchtung liegt auch hier noch vielmehr, dass jetzt wieder einmal ordendlich Schmu betrieben wird. Wogegen ich mich leider nicht wehren kann. Und das Jugendamt fühlt sich nicht für verantwortlich trotz bestehender Beistandschaft und schickt mich direkt zum Anwalt.
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