Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

anders formuliert

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: anders formuliert

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, dann formuliere ich so: Wie erfolgt die Berechnung der Elternzeit bei einer Frühgeburt? Ab wann genau spricht man von dieser? Und wird die Mutterschutzfrist mit in die Elternzeit einberechnet/einbezogen? Danke. Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt doch kein Problem mit der EZ, die liegt doch eh später. Meinen Sie Mutterschutz? Ich verstehe das Problem nicht. Man nimmt Mutterschutz und anschließend EZ. Wie bei einer normalen Geburt auch. Für die Feststellung, dass eine Frühgeburt im medizinischen Sinne vorliegt, ist ein ärztliches Zeugnis maßgebend (wiegt das Kind bei der Geburt weniger als 2.500 Gramm, handelt es sich um eine Frühgeburt im Sinne von § 6 Abs. 1 MuSchG). Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du 2 Jahre Elternzeit beantragt hast endet diese am 2. Geburtstag Deines Kindes (d.h. der Geburtstag ist der erste Arbeitstag), ganz egal wie pünktlich oder unpünktlich Dein Kind kam.


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