Mitglied inaktiv
HI! Ich stelle die Frage direkt an Dich, da mir Frau Bader wohl nicht antworten darf und Du ja in rechtlichen Dingen ziemlich bewandert bist. Also, mein Mann hat 2002 seiner heutigen Ex-Schwägerin Geld geliehen. Das Geld musste er einklagen (da 1Jahr reden, bitten und zureden nichts gebracht hat) und hat auch Anfang des Monats Recht gesprochen bekommen. Nun schrieb sie seinem RA, dass sie monatlich nicht mehr als 20€ zahlen kann. Darauf möchte sich Mann aber nicht einlassen, da die Rückzahlung dann mehr als 3Jahre dauern würde und er weiss, dass sie einen festen Job hat und nicht unterhaltspflichtig ist. Auf die Frage an seinen RA, wie man jetzt weiter vorgehen kann (eine 3malige Rate würde er akzeptieren), bekam er nur die Antwort: "Das ist nicht mein Problem." Liebe desireekk, was machen wir denn nun? Wie verhält sich das z.B. auch mit einer Lohnpfändung? 2002 war das Geld kein Problem, jetzt hat er eine Familie zu ernähren und würde das Geld schon gern nach dieser langen Zeit wiedersehen. Danke Dir schon mal ganz lieb! LG Nadine
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner