Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: an alle

Mitglied inaktiv

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Hallo! Habe mal eine Frage. Ich wusste das ich demnächst von meinen Eltern angeklagt werden soll. Habe vorsorglich einen Rechtsschutz gemacht. Der beginnt ab dem 1.08. Heute kam von dem gegnerischen Anwalt ein Schreiben. Wenn ich ab dem 1. mir einen Anwalt nehme geht das? Weil das Schreiben schon vorher im Briefkasten lag? Oder nützt mir der rechtsschutz jetzt nichts mehr? Sorry bin ein bisschen durcheinander, hoffe ihr versteht was ich meine. Schönen Tag noch.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist nicht der Tag, an dem Sie den RA genommen haben, sondern wann das Ereignis war. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube du mußt mindestens 3 Monate versichert sein bis sie in Kraft tritt.Und dann kann man auch nicht gegen etwas klagen was davor war.


Mitglied inaktiv

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Laut den AGB wäre sie ab sofort einsetzbar ohne die drei Monate Wartezeit. Ich weiß nur nicht ob es in meinem Fall auch so wäre.


Mitglied inaktiv

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Grundsätzlich wirst Du wohl Pechhaben, da schon jetzt der Streifall am laufen ist... Und nochmal: es gibnt in einigen Bereichen der Rechtsschutzversicherungen Wartezeiten, die meistens bei 3 Monaten liegen, nochmals überprüfen!!! Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Habe ich geprüft. Ich habe keine Wartezeit, aber anscheinend doch Pech gehabt. Da das Schreiben vom gegnerischen Anwalt ja schon im Briefkasten lag. Danke für die Antwort.


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