Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin jetzt 30 Jahre alt geworden und alleinerziehend Studentin mit einer 4 jährigen Tochter. Seit längerem beschäftigt mich die Frage, daß ich etwas tun muß um meine Tochter und meine Rente abzusichern. Jetzt habe ich aber Angst davor irgendwo Geld anzulegen bzw. Verträge abzuschließen. Wie ist es, wenn ich einmal in finanzielle Schwierigekeiten komme oder arbeitslos werde, bin ich dann gezwungen solch einen sparvertrag oder lebensversicherung vorzeitig zu kündigen? Gibt es da Freigrenzen? LG Tina
Hallo, Schonvermögen Unter Vermögen versteht das Sozialamt das gesamte verwertbare Vermögen, d.h. alle Dinge, die man verkaufen kann, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten. Dazu gehören Lebensversicherungen mit Rückkaufwert, Sparbücher, und so weiter. Auch wenn es oft anders vermittelt wird: Der Sozialhilfeempfänger braucht nicht alles auszugeben oder zu verkaufen. Das sogenannte Schonvermögen wird Ihnen von Rechts wegen zugestanden. Das Sozialamt darf nicht zwingen, dieses zur Bestreitung des Lebensunterhalts auszugeben – es ist geschütztes Vermögen. Bei Haushaltsvorständen sind dies 1.279 €, bei Rentnern oder erwerbsunfähigen Haushaltsvorständen (=Kindern) 2.301 €, zusätzlich werden für Ehepartner 614 € angerechnet. Wenn Sie mehr auf der Tasche oder der hohen Kante haben, muß man so lange davon leben, bis die Grenzen unterschritten sind. Erst dann hat man Anspruch auf HLU. Dies gilt nicht, wenn man Arbeitslosengeld bekommt. Gruß, NB
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