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Habe noch einige Urlaubstage übrig, bevor ich dieses Jahr in Mutterschutz gegangen bin, da ich vorher krankgeschrieben war. Im Anschluss an den Mutterschutz habe ich Erziehungsurlaub (Elternzeit) und werde evtl. noch nicht arbeiten gehen bzw. kündigen müssen. Was geschieht dann mit meinem Resturlaub? Müssen die mir den auszahlen? Machen die das von sich aus oder muss ich das beantragen?
Hallo, kann im Jahr des Endes des EUs und im Folgejahr genommen werden. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Vertrages möglich. Gruß, NB
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Hallo! Wieso benutzt Du nicht mal die Suchmaschine? Diese Frage wurde hier x-mal beantwortet. Gruß Daniela
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"Die" machen gar nicht mit Deinem Urlaub, der bleibt stehen bis nach deiner EZ. Steht so im §17BErzGG. Ausgezahlt wird er auch nicht vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Viele Grüße Désirée
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