Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Allgemeine Nachfrage

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Allgemeine Nachfrage

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Hallo Fr.Bader Ich weiss das dies nich hier reingehört bitte Sie aber doch darum mir eine Auskunft zu geben. Ich bin vor 1 Jahr mit meiner Ex-Freundin zusamm gezogen und haben ein Kind bekommen. Meine Eltern haben für uns ein Kredit aufgenommen für Küche da wir selbst das Einkommen für Einkredit nicht hatten. Den Kredit zahlen meine Eltern heute noch monatlich ab. Seid einigen Wochen sind wir getrennt und wir haben die Küche drinne gelassen. Von meiner Ex Freundin ist freiwillig keine Rückzahlung zu erwarten wegen der Küche.Sie reagiert auf Anrufe oder SMS gar nicht. Was könn meine Eltern und ich da machen? Vielen dank im Vorraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen T.Stüwe P.s: Schönes Weihnachtsfest und ein guten Ruysch ins neue Jahr 2008.


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Gehört wirklich nicht hier hin... Wenn Deine Eltern die Kreditnehmer sind zahlen sie doch selber den Kredit ab - was soll die Ex-Freundin da zahlen? Gibt es darüber eine schriftliche Vereinbarung?


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Es geht darum das die Küche noch bei meiner Ex Freundin drinne ist und meine Eltern für meine Ex freundin den Kredit aufgenommen haben damit sie sich ne Küche kaufen kann. Es gibt nur ne Bescheinigung von dem Waren Haus wo die Küche mit Kredit aufgenommen wurde.Also es kan nach gewiesen werden das die Küche über Kredit läuft.


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sie will die Küche ja behalten und meine Eltern sehen ja nicht ein das sie den Kredit bei dem Warenhaus weiter zahlen ohne von meine Ex-Freundin geld zu bekommen.Meine Eltern wollen ihr die ja nicht schenken.


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Ob sie es "einsehen" oder nicht: die Eltern sind die Kreditnehmer und müssen zahlen. Da die Küche demnach ja ihnen gehört sollten sie sie vielleicht aus der Wohnung rausholen... Ev. auch in den sauren Apfel beißen und die Küche quasi als Geschenk ans Enkelkind sehen. Wie war das denn ursprünglich gedacht: sollte die Küche von Euch irgendwann bezahlt werden oder war sie ein Geschenk an Dich? Wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Rückzahlungsmodalitäten besteht haben die Eltern schlechte Karten!


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die küche sollte von ihr abbezahlt werden also kein geschenk. Naja aber Geschenk hin und her. die küche hat ein wert von über 1000 euro.Das kann man einem kind von 2 jahren nicht schenken sorry.das kind hat in 16 jahren nichts davon.


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Denn ich nehme mal an dass seine Mahlzeiten dort zubereitet werden. Küchen sind unentbehrlich, deswegen werden sie auch nicht gepfändet (glaube ich zu wissen) Entweder also, deine Eltern zahlens zu Ende und gehen um eine Erfahrung reicher aus der Sache raus, ihr einigt euch in irgendeiner Form mit der Kindsmutter oder aber ihr holt euch die Küche aus der Wohnung(Eigentumsverhältnis kann ja durch Kauf- und Kreditvertrag nachgewiesen werden), aber ob DAS so das Wahre ist für dein Kind und deiner Eltern Enkel... ich weiss es nicht *zweifel* In jedem Fall alles Gute bella


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Eine Küche im Wert von 1000€ enthält sicher nur das Nötigste. deswegen jetzt ein Faß aufzumachen lohnt gar nicht. Natürlich kann man es als Geschenk für`s Enkelkind betrachten - warum hat es "in 16 Jahren nichts davon"? Es hat vielleicht 16 Jahre lang etwas davon - umso besser. Im Übrigen besteht ja auch noch die Möglichkeit, die Küchenkosten mit dem Unterhalt, den Du neben dem Kindesunterhalt sicher Deiner Freundin zahlen mußt, zu verrechnen.


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Ich weiss ja nicht wie eure Verhältnisse sind mit Geld aber so dicke haben es meine Eltern auch nicht um ein geschenk von 1000 euro zu machen.Sind auch andere Enkel kinder noch da.


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Das hat nichts mit "dicke haben" zu tun, sondern mit der Einsicht, daß es sich bei so geringen Erfolgsaussichten einfach nicht lohnt, um einen derartigen Betrag großartig zu streiten. Über eine schriftliche Vereinbarung über die Rückzahlungsmodalitäten hast Du gar nichts erwähnt (die Küche war doch auch für Dich, oder?), ansonsten immer noch die Überlegung, die Küchenkosten mit den Unterhaltszahlungen für die "Ex" zu verrechnen.


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uns hat man gesagt das man das mit dem Unterhalt nicht verrechnen kann.BZW. Mann darf es NICHT.


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darf man es nicht verrechnen!! wohl aber mit dem, den du der mutter deines kindes schuldest, bis das kind drei jahre alt ist. sei mir nicht bös, aber wenn deine eltern den kredit für deine ex aufgenommen haben und nicht einmal eine trennung vor ablauf des kredites in erwägung gezogen haben, sind sie selber schuld. dann ist die lausige küche ( und das ist sie bei 1000€ ) dann einfach geschenkt.


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Hallo,deine Eltern sollten sich mit dem Warenhaus in verbindung setzen. Ich und mein Ex-Mann hatten uns ein Sofa über seine Eltern von Q..le Finanzieren lassen, als es zu der Trennung kam blieb das Sofa bei mir, seine Eltern haben sich dann wohl mit dem Warenhaus in verbindung gesetzt und es kam ein Brief zu mir wo sie das auf mich überschrieben haben und ich die alleinige Sorge trug es abzubezahlen, habe ich natürlich auch gemacht. Es kann auch sein das jemand von denen raus kommt wegen Unterschriften und schauen wo die Küche ist, ansonsten würde ich zum Anwalt gehen mit der Sache oder das Warenhaus kümmert sich per Gericht darum wenn sie auf stur macht und "nicht zu erreichen "ist. Hoffe konnte was helfen.


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Also ich weiss ja nicht wie ihr so es mit geld habt aber ein geschenk von ÜBER 1000 euro würd keine normale person machen. Sorry ist so. heut zutage ist man auf jeden cent angewiesen wenn mann nicht viel hat. danke mariecarma das du dich etwas in meiner situation reinversetzen kannst und vielen dank für deine reaktion.


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daß es sich nicht um kreti und pleti handelt, der die küche jetzt nutzt, sondern um die mutter deines kindes. des weiteren ist die scheinbar riesensumme von 1000€ durch die ratenzahlung von sagen wir mal 100 tacken/monat schon ein bißchen geschmälert. wenn es sich deine eltern nicht leisten hätten könne, warum haben sie den kredit überhaupt aufgenommen und auch bekommen???? wer hat sich denn überhaupt getrennt??? und warum?? immerhin wart ihr wohl nicht verheiratet, deswegen kann ich mich nur wiederholen... wenn deine eltern so gescheit waren....


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