robins-mama
Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich seit Juli 2012 in Elternzeit (2 Jahre eingereicht) und zu Beginn wollte ich mir das Elterngeld in voller Höhe im ersten Jahr auszahlen lassen. Das sin 850,- Euro. Nun ist ein halbes Jahr rum und ich habe die Auszahlung nun für das verbleibende halbe Jahr um die Hälfte reduziert, sodass ich nun nicht bis Mai 2013 sondern bis November 2013 Elterngeld beziehe. Wie gesagt, ab nun für ein Jahr die Hälfte (nicht mehr monatlich 850,- Euro, sondern 425,- Euro). Damit verlängert sich ja nicht der Leistungsanspruch, sondern der Auszahlungszeitraum, oder? Nun möchte ich gerne ab Mai 2013, wo ja das eigentliche Elterngeld ablaufen würde, wieder für einige Stunden in meinem Beruf als Logopädin tätig sein. Somit würde ich ja die Hälfte meines Elterngeldes weiterhin bis November 2013 bekommen und das Geld welches ichab Mai 2013 dazu verdienen würde durch meine Arbeit? Wenn ich nun wieder arbeiten gehen würde bis Mai 2013 würde es ja auf mein Elterngeld angerechnet werden, da mein Kind ja noch keine 12 Monate ist. Wie sieht es danach aus? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt. Hoffentlich nicht zu verworren. Nun zu meinen Fragen: 1. Würden diese Arbeitsstunden nach Mai 2013 auf das Elterngeld angerechnet oder nicht, da ja eigentlich der Leistungsanspruch vorbei ist (unser Kind ist dann 12 Monate alt)? 2. Wäre es sinniger auf 400,- Euro-Basis zu arbeiten oder für jede Stunde seperat bezahlt zu werden (auch so ungefähr 300,- - 400,- Euro)? 3. Im Moment haben wir noch Steuerklasse 4/4. Sollen wir, wenn ich wieder arbeiten gehen die Steuerklasse auf 3/5 ändern? Leider konnte mir bis jetzt keiner eine richtige Antwort geben und ich möchte nichts falsch machen. Ich wäre ihnen für die Beantwortung meiner Fragen wirklich sehr dankbar und bis jetzt schon gespannt. Ich wünsche ihnen noch einen schönen, sonnigen Herbsttag! Viele Grüße, robins-mama
Hallo, beim Splitting wird nur das erste Jahr angerechnet. Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse lohnt sich, wenn ihr Ehemann wesentlich mehr verdient. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Ab 12 Monate wird nichts mehr aufs Elterngeld angerechnet. Ich frag mich eher warum ihr nun noch 4 und 4 habt. Da verschenkt ihr doch seit Geburt bares Geld ? Ich würde sofort in 3 und 5 wechseln :-)
robins-mama
Ich habe gehört, dass wenn man in der Elternzeit schon auf 3/5 wechselt, dass man dann anschließend bei der Steuerrückzahlung draufzahlen muss. Menno - da soll mal einer durchblicken. Warum bin ich keine Juristin geworden. Finde das alles zum Teil echt kompliziert und jeder sagt etwas anderes. Liebe Grüße :-)
Sternenschnuppe
Wir haben schon immer 3 und 5 und haben nix zurückzahlen müssen. Wie das im laufenden Jahr ist weiss ich nicht. Vielleicht könnt ihr das rückwirkend aber noch mit der Steuererklärung machen ? Guck mal bei www.recht.de die haben unter Foren auch Steuerrecht
Lina_100
Siehe unten die Steuerklassenwahl ist nur für den Lohnsteuerabzug massgeblich. Abgerechnet wird am Ende - nicht umsonst ist man bei 3/5 zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet. Die Einkommensteuerlast pro Jahr ist immer (!) identisch unabhaengig von der Steuetklassenwahl.
Sonni74LS
Wir haben 3/5 und mussten dieses Jahr ganz böse zurück zahlen... nur mal so nebenbei erwähnt.
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