Mitglied inaktiv
Folgendes: Ich bin seit der Schwangerschaft nicht mehr mit dem Vater meines Kindes zusammen. Die Vaterschaft wurde per Gericht eingklagt und durch einen DNA Test festgestellt. Von selber hat der Vater die Vaterschaft nicht anerkannt. Nun frage ich mich ob ich a) immer noch das alleinige Sorgerecht habe. b) Muß ich jetzt alle Formulare umtragen lassen (Geb.urkunde )usw. Oder in wie weit kann der Vater sich jetzt einmischen. Zur Zeit Klagt das Jugendamt Unterhalt fürs Kind ein. Es besteht kein Kontakt zum Kind ,durch den Vater. Kann meine gedanken gerade nicht so gut formulieren ,hoffe trotzdem das sie einigermassen verstehen was ich wissen möchte. Hoffe auf antwort. Vielen dank becky
Hallo, 1. Wenn Sie ihm nicht freiwillig das Sorgerecht mit geben, haben Sie es alleine-dann kann er sich auch nur beschränkt einmischen 2. Der Vater hat jetzt ein Umgangsrecht u eine Unterhaltsuzahlungspflicht Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
du hast das alleinige sorgerecht. die urkunden mußt du nicht ändern lassen ( also ICH mußte es nicht ). der vater hat ein recht auf umgang, das er ggf einklagen kann ( nicht zu vergessen, auch das kind hat ein umgangsrecht! ). ich entnehme deinen zeilen, daß das kind noch recht klein ist. sollte sich der vater kümmern wollen, dann wird der umgang über das jugendamt geregelt, im sinne des ja noch sehr jungen kindes. wart erst mal ab, was passiert, denk aber immer dran, daß er der erzeuger war, ist, und bleibt.
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid, dann hast Du das alleinige Sorgerecht und solange DU keiner Änderung zustimmst bleibt das auch so. Zum Umgang hat er jederzeit das Recht, dieses könnte er einklagen. Lässt sich natürlich aber auch friedlich übers JA regeln. Ist bei meinem ersten Sohn auch so, jedoch lehnt da der Vater jeglichen Umgang ab, hat ihn noch nie gesehen. Nach gerichtlicher Feststellung der Vaterschaft könnte ich seit Monaten die neue Geburtsurkunde abholen, in der er nun drinsteht, habs aber noch nicht gemacht. Muss ich echt mal.
Mitglied inaktiv
danke für eure antworten. Mein Sohn wird im März 1 Jahr alt. Wenn er ihn sehen wollen würde, wäre ich dazu bereit, aber auch erstmal in soweit das er hier her kommt und den kleinen erstmal in seiner gewohnten Umgebung sieht. Da er noch so klein ist fände ich es nicht o.k. ihn über nacht zu seinem Vater zu geben, der wohnt auch knapp 100km entfernt. becky
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