Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wenn ich als nicht Verheiratet ein Kind auf die Welt bringe, den Vater selbstverständlich angebe, wir aber nicht zusammen wohnen, bin ich dann allein Erziehende? Welchen Einfluß nimmt das Jugendamt auf die Erziehung des Kindes bei allein Erziehenden? Ist es immer noch so, dass jemand vom Jugendamt vorbeikommt und schauen, wie man lebt? Vielen Dank! Herzliche Grüße Christine
Liebe christine, alleinerziehend ist man, wenn man mit dem Vater nicht zusammenlebt/ das alleinige Sorgerecht hat. Das JA mischt sich normalerweise gar nicht mehr ein, nur in Ausnhamefällen, wenn zu befürchten ist, dass das Kind nicht ordentlich behandelt wird. Beistandschaft Alleinsorgeberechtigte Elternteile können beim Stadtjugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen. Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche des Kindes. Voraussetzungen sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Durch die Beistandschaft wird das elterliche Sorgerecht nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann durch schriftlichen Antrag des alleinsorgeberechtigten Elternteils jederzeit beendet werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Beistandschaft beraten und unterstützen alleinerziehende Elternteile, alleinsorgeberechtigte Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet sind, und junge Volljährige bei folgenden rechtlichen Fragen: • Ausübung der Personensorge • Geltendmachung von Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüchen des Kindes, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen • Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche der allein sorgeberechtigten Mutter nach § 1615 l BGB, (sog. Betreuungsunterhalt) • Vaterschaftsfeststellung Beurkundung von Sorgeerklärungen Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, können die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen, in dem sie ihren Willen dazu übereinstimmend in sogenannten Sorgeerklärungen beurkunden lassen. Die Sorgeerklärungen können von einem Notar oder dem Jugendamt beurkundet werden, wenn über die elterliche Sorge bisher keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde. Die Beurkundung ist auch schon vor der Geburt des Kindes möglich. Die gemeinsame elterliche Sorge kann ausschließlich durch eine Entscheidung des Familiengerichts geändert werden. Auskunft über das alleinige elterliche Sorgerecht der Mutter Die Mutter, die mit dem Vater des Kindes bei der Geburt nicht verheiratet ist und die mit dem Vater keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben hat, kann vom Stadtjugendamt eine schriftliche Auskunft über ihr alleiniges Sorgerecht verlangen. Dies dient ihr als Nachweis im Rechtsverkehr, z.B. bei Behörden und Banken. Das Jugendamt wird Vormund des Kindes • wenn ein alleinsorgeberechtigter Elternteil wegen Minderjährigkeit sein Kind gesetzlich nicht vertreten kann • wenn die elterliche Sorge eines Elternteils wegen der Einwilligung in eine Adoption ruht, ausgenommen bei Ehegatten, dessen Kind vom anderen Ehegatten angenommen wird • wenn das Jugendamt vom Familien- und Vormundschaftsgericht zum Vormund bestellt wird. Das Jugendamt wird Pfleger eines Kindes, wenn es vom Familien- oder Vormundschaftsgericht dazu bestellt wurde. Viele Infos auf einmal. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Vielen herzlichen Dank! Christine
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