Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Bader, wenn mir im Juli, nach 3 jährigem Erziehungsurlaub, gekündigt werden sollte weil keine Halbtagsstelle zur Verfügung steht, steht mir dann auch nur Alg für eine Halbtagsstelle zu obwohl ich vorher ganztags beschäftigt war? Besten Dank im vorraus Brigitte
Liebe Brigitte, 1. Es gibt ein neues Gesetz, das Teilzeitarbeitsgesetz (zu finden über die Suchmaschine). Vielleicht trifft das auf Sie zu- lesen Sie in meinem Posting zu dem Thema mal nach. 2. Das Arblosengeld wird nach dem früheren Verdienst berechnet- also ganz. Dies aber nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gruß, NB
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