Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Alg1

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Alg1

frühlingsmama

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Hallo Frau Bader, mein "Fall" ist etwas schwierig zu Beschreiben, ich hoffe, dass ich etwas verständlich machen kann. Ich habe ALG1 bekommen, habe geheiratet und auf Grund dessen habe ich mich dort abgemeldet, da ich wegen der Kinder nicht Arbeiten gehen konnte. Mein Restanspruch waren noch 20 Tage- Nun bin ich 2 Jahre als Hausfrau tätig. Ich möchte mich jetzt gern wieder arbeitslos melden, da ich gern wieder arbeiten möchte. Wo melde ich mich jetzt? In der Abteilung ALG1, normal als Arbeitslos? Besteht mein Restanspruch noch? oder kann ich mich nur in der Arbeitsagentur als arbeitssuchend melden? Würde mich über eine Info sehr freuen. Vielen Dank vorab.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, melden Sie sich auf jeden Fall spätestens drei Monate eher bei der Agentur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen,können Sie noch ArbGeld I erhalten. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

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Bei mir: Sohn wurde geboren: 2003 danach 3 Jahre EZ und dann wieder 6 Monate gearbeitet... danach Arbeitslos mit aufnahme eines 400 Euro Jobs. mir wurde damals (2007) gesagt, daß ich noch 4 Jahre danach Restanspruch aus dem ALG 1 von 2007 habe. Ich habe mich letztes Jahr (2011) Arbeitslos gemeldet, ganz normal die Anträge ausgefüllt und ALG 1 erhalten. Jetzt (ab diesem Monat) hätte ich ggf. Anspruch auf ALG 2 (allerdings verdient Männe zu viel und ich arbeite seit heute wieder in TZ). Wann bist Du denn aus der EZ zurückgekommen? LG Peeka


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