millibuttercup
Hallo, Ich habe im Moment ein Problem, dass mich Nerven kostet... Ich hatte letzten Monat ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber, weil ich eigentlich im April nach der Elternzeit wieder anfangen wollte zu arbeiten, Krankenschwester, Schichtdienst, Arbeitgeber kann mir keine festen Tage geben oder feste Dienste zusprechen... Meine kleine Maus ist dann 11 Monate alt. Ich war auch erst der festen Überzeugung, dass es machbar ist. Es hat sich aber jetzt herauskristallisiert, dass es einfach nicht umzusetzen ist, da mein Lebensgefährte auch im Schichtdienst tätig ist und die Dienstpläne nur aufeinander abgestimmt werden können, wenn ich feste Dienste hätte. Ich würde zum Wohl meiner Tochter gerne kündigen, am 15.4 bekomme ich das letzte mal Elterngeld. Steht mir dann Arbeitslosengeld zu? Wir wären darauf angewiesen...kann ich dem Arbeitsamt die Kündigung begründen ohne eine Sperre zu bekommen ? Ich würde gerne 30-38 Stunden die Woche arbeiten. Stehe dem Arbeitsmarkt definitiv zur Verfügung. Wenn ich einen Job mit festen Tagen hätte, dann wäre die Betreuung meiner Tochter überhaupt kein Problem... Vielen Dank schonmal!
Hallo, kündigen würde ich auf keinen Fall. Ich würde erstmal versuchen, die Elternzeit zu verlängern und dann während der Elternzeit woanders in Teilzeit zu arbeiten. Kündigen können Sie immer noch zum Ende der Elternzeit. Liebe Grüße NB
mirala2015
Sieht schlecht aus , wenn du kündigst kriegst du definitiv ne sperre von 3 monaten. wenn du natürlich jetzt kündigst ,wäre die sperre juni vorbei. Aber ich weis nicht ob das so rechtens ist in der elternzeit zu kündigen.? geh doch einfach aufs amt und frag nach, du musst dich doch eh dort melden, weil arbeiten wirst du ja dort eh nicht mehr, verheimlichen kannst du eh nix. Du könntest höchstens noch deinen chef grund geben zum kündigen, nicht zur arbeit erscheinen und so, aber das ist im lebenslauf natürlich nicht schön oder du findest noch schnell ne andere arbeit ? sonst bleibt dir nur die 150 eur Bundeserziehhungsgeld zu beantragen( darf die kl. aber nicht in kindergarten) und die elternzeit zu verlängern bis du arbeit hast . da könntest du noch wohngeld und kinderzuschlag beantragen , viell. reicht es ja mit kindergeld ?
Mitglied inaktiv
Laß dir bescheinigen das es keine Einigung wegen der Arbeitszeiten und Betreuungszeiten gibt. Und dann ab zum Amt und ERST das OK zur Kündigung holen. je nach Sachbearebietr kann es sein das du dann keien Sperre bekommst. Alternativ, frag deinen jetzigen AG ob du die Elternzeit verlängern darfst und mit seiner Zustimmung woanders arbeiten darfst. Auch diese Option wäre möglich. Dann könntest du bis zu 30 Std die Woche arbeiten bzw bekämmst ALG1 in Höhe von bis zu 30 Std (je nachdem wie viel du arbeiten willst/kannst). Und kannst dir innerhalb der Elterzeit eine andere Stelle suchen bei der du dann Teilzeit arbeiten kannst. Auch da muß der AG dir bescheinigend as er aktuell keine geeignete Teilzeitstelle hat. Und du mußt nachweisen das du eien Kinderbetreuung hast. ist evtl ein Plan B falls du an der Stelle welche du jetzt hast sehr viel liegt und dein AG wie gesagt mitmacht. Udn gibt euch beiden die Möglichkeit doch noch - in Ruhe - evtl zu einer Lösung zu kommen welche für alle Beteiligten haltbar ist.
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