Frage: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Guten Tag Frau Bader, ich bin zur Zeit noch Beamtin auf Widerruf mit einem befristeten Vertrag bis zum 30.4.22. Mein Mutterschutz beginnt aber am 27.4.22. Ich möchte mich gerne ab dem 1.5.22 arbeitslos melden und habe offiziell auch Anrecht auf ALG1, da ich in den letzten 2,5 Jahren mehr als 12 Monate im öffentlichen Dienst angestellt war. Nun sagt man mir bei der Agentur für Arbeit allerdings, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe und ich damit auch kein ALG1 bekommen kann, sondern Mutterschaftsgeld. Darauf habe ich aber keinen Anspruch, da ich freiwillig gesetzlich versichert bin. Somit müsste ich ab dem 1.5. meine KK selber zahlen und würde kein weiteres Geld erhalten, bis ich Elterngeld (ab Geburt oder nach dem Mutterschutz??) erhalte. Auch davon muss ich dann aber weiterhin meine KK zahlen. Da ich eine völlig unkomplizierte SS habe, würde ich gerne ab dem 1.5. noch arbeiten, auch, weil ich auf das Geld angewiesen bin. Ist es möglich sich einfach arbeitslos zu melden und ALG1 während des Mutterschutzes vor der Geburt zu beziehen, falls ich keinen Job mehr finde? Dann würde ich zur Geburt der Arbeitsagentur den Mutterschutz melden, würde dann Mutterschaftsgeld in den kommenden 8 Wochen erhalten und anschließend Elterngeld beantragen. Somit würde ich wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung kommen und meine KK Beiträge werden übernommen. Ist das rechtlich "sauber" oder muss ich der Agentur für Arbeit melden, dass ich eigentlich mit Meldung der Arbeitslosigkeit schon in MS bin? Könnte es da im Nachhinein noch Probleme geben? Vielen Dank für Ihre Antwort! :-)

von Marie204 am 01.04.2022, 11:56



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Hallo, das Problem können Sie umgehen, indem sie, zu mindestens partiell, schriftlich gegenüber der Agentur für Arbeit auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2022



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Du kannst / musst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten und arbeiten (theoretisch bis die Wehen einsetzen). Wenn du keine Stelle findest, würdest du ALG1 bekommen.

von KielSprotte am 01.04.2022, 12:09



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Danke für deine Antwort. Muss ich dann ein bestimmtes Formular bei der Agentur für Arbeit einreichen, wo ich auf den MS vor der Geburt verzichte? Und dann würde ich ALG1 bekommen, sofern ich bis zum Eintritt in den MS keine Stelle bekomme?

von Marie204 am 01.04.2022, 12:18



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

KielSprotte, könntest du mir sagen, ob du selber damit Erfahrungen hast? Ich werde es am Montag versuchen und hoffen, dass es so durchgeht und ich ALG1 bis zur Geburt erhalte.

von Marie204 am 01.04.2022, 17:33



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Was heißt "versuchen"? Du kannst und darfst auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichten. Damit stehst du dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit mag darüber nicht begeistert sein, hat da aber keine Handhabe. Ich würde es einfach schriftlich gegenüber der Agentur erklären. Was ich nicht weiß ist, ob du dann auch gegenüber deinem Arbeitgeber in der Zeit vom 27.4 bis 30.4. auf den MuSchu verzichten musst, damit es ein fließender Übergang ist. Aber das wissen sicherlich die anderen hier!

von Frau_H. am 01.04.2022, 20:07



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Ja muss sie. Und Resturlaub muss abgebaut sein, auf keinen Fall auszahlen lassen.

von Bone am 01.04.2022, 21:00



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Danke für eure Antworten. Da mein Arbeitsvertrag sowieso am 30.4. endet (MS startet am 27.4.), starte ich direkt mit dem offiziellen MS. Resturlaub habe ich nicht. Ich werde also mein Glück versuchen und ein Schreiben aufsetzen, in dem ich den Verzicht des vorgeburtlichen Mutterschutzes darlege. Somit bin ich ab dem 1.5. dann nicht offiziell im MS und stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung.

von Marie204 am 01.04.2022, 21:10



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

die frage ist, ob du nachweisen musst, dass du aktiv nach einer beschäftigung suchst. einfach verzichten und hoffen, dass sich einer meldet, ob das so geht, weiß ich nicht, das würde ich abklären. nicht dass es an den erforderlichen nachweisen hängt

von mellomania am 01.04.2022, 21:34



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

"Da mein Arbeitsvertrag sowieso am 30.4. endet (MS startet am 27.4.), starte ich direkt mit dem offiziellen MS." So wie ich Bone verstehe, musst du eben auf diese 4 Tage auch schon offiziell verzichten ggb deinem jetzigen AG.

von Frau_H. am 01.04.2022, 21:40



Antwort auf: ALG1-Anspruch in Mutterschutz

Ja dringend auf den vorgeburtlichen Mutterschutz auch beim AG verzichten und schriftlich bei der Agentur erklären, dass du arbeiten willst und auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest

Mitglied inaktiv - 02.04.2022, 09:15



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