Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Nachbarin ist seit 11/ 05 arbeitslos und erhält alg I. nun soll sie an einem bewerbungstraining teilnehmen, welches um 8 beginnt und um 14 uhr endet, die dauer beträgt 14 Tage. ihre zwillinge sind allerdings nur bis um 14:30 uhr im kindergarten, weshalb sie höflich nachfragte, ob sie etwas eher gehen könnte, da sie sonst für die dauer der maßnahme zwar die betreuungszeit verlängern könnte, sie aber dann mindestens für 3 monate (nach kiga-satzung) die längere betreuungszeit zahlen müßte. die frage wurde verneint, was für sie auch nicht weiter schlimm war. sie hat sich jetzt eine andere betreuung für die fehlende zeit gesucht. letzte woche nun erhielt sie bescheid, dass sie dem arbeitsmarkt aufgrund der betreuungszeit bis 14:30 nicht in vollzeit zur verfügung steht und rückwirkend nur noch anteilige leistungen erhält. sollte sie in arbeit vermittelt werden wäre eine dauerhafte umstellung der betreuungszeiten von heute auf morgen dauerhaft möglich, sie könnte also ohne probleme vollzeit arbeiten. das arbeitsamt argumentierte jetzt wohl so, dass sie auch in der arbeitslosigkeit eine vollzeitbetreuung nachweisen MUSS, um volle leistungen zu erhalten. es würde nicht reichen, wenn sie die vollzeitbetreuung erst ab arbeitsaufnahme hätte. ist das denn so korrekt? VG
Hallo, ja. Gruß, NB
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