Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe im April 09 meinen Sohn zur Welt gebracht und 3 Jahre Elternzeit beantragt (ich habe einen unbefristeten Vertrag). Da ich aber seit Oktober alleinerziehend bin wollte ich nach einem Jahr wieder arbeiten. Mein AG hat mir aber erst im Januar eine Teilzeitstelle... Daher habe ich nun ALG II beantragt und auch bewilligt bekommen. Nun hat mir heute eine Bekannte gesagt, dass ich mich eigentlich arbeitslos melden kann und somit anspruch auch ALG I hätte. Denn ich wollte ja arbeiten, aber mein AG hatte keine Stelle für mich, somit kann ich nichts dafür... Stimmt das wirklich ???? Zumal ich ja auch eigentlich 3 Jahre beantragt habe... Bin jetzt etwas verwirrt. Mir wäre natürlich ALG I lieber !!! Vielen Dank M.
Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur verfügung stehen u der Ag Ihnen ichts anbieten kann, können Sie ArbGeld I bekommen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, was sollen sie Dir vermitteln ? Wenn Du keine Arbeit hättest, dem Arbeitsmarkt Vollzeit !! zur Verfügung stehen würdest, also auch gute Betreuung für den Kleinen hast und nachweisen kannst ( teilweise verlangen die das ) , dann würde ALG1 natürlich besser sein. Meine Situation war damals auch so und ich habe ALG2 bekommen. Deine Bekannte hat in meinen Augen unrecht und vor allem kannst Du , sorry, schon was dafür, denn Du hast ja 3 Jahre beantragt, damit rechnet der AG ja nun auch. Bis Januar ist ist nicht mehr lang, das schafft ihr ! Alles Gute
Mitglied inaktiv
Danke, so sehe ich das ja auch !!!! Aber da ihr man beim Arbeitsamt zwar in nem anderen Bundesland, aber trotzdem...) arbeitet dachte ich, es müsste eigentlich stimmen..... Hört sich aber komisch an für mich
Mitglied inaktiv
Hihi, nunja, wenn der Mann da arbeitet, dann heisst das ja nicht, dass sie es richtig wissen muss. Mein Mann erklärt mir auch so einiges von der Arbeit, ich verdreh es dennoch gern nochmal, wenn es zu komplex ist oder wir nur flüchtig drüber reden. Ich vermute mal, dass sie das ihrem Mann so erzählt hat, aber den entscheidenen Knackpunkt vergessen hat. Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, Du bist ja gar nicht arbeitslos ! Du hast nur Elternzeit und eine Zwangspause sozusagen :-) Ohne das Wissen wäre es ja ansich richtig.
Mitglied inaktiv
hallo also wenn dein fall meinem ähnelt hast du anspruch auf alg!! bei mir sieht es so aus, unbefristeter vertrag, seit über 7 jahren dort beschäftigt. 3 jahre elternzeit und ich wollte in jahr 2 und 3 in teilzeit arbeiten. dies hat mein AG mir nun abgelehnt. da ich ja arbeiten will aber bei meinem AG nicht darf/kann, stehe ich somit dem arbeitsmarkt zur verfügung und habe anspruch auf alg wenn ich nicht einen anderweitigen job kurzfristig finden kann. du musst nur mind. 15 std die woche arbeiten wollen und eine kinderbetreuung nachweisen. lg
Mitglied inaktiv
Da geb ich dir grundsätzlich ja Recht..... Wenn sie nicht in der genau gleichen Situation wäre wie ich und ihr Mann ihr dazu geraten hätte sich arbeitslos zu melden *hmmm* Ich werd mich jetzt mal informieren, denn glauben kann ich es nicht !!!
Mitglied inaktiv
Mir hatten sie es damals so gesagt beim Amt. In der Regel ist es ja auch so, dass das Amt vom ALG2 erstmal schaut, ob dir nicht ALG1 zusteht. Dann verweisen sie Dich erstmal. Ist eben auch die Frage um wieviel Geld es da geht ? Könntest Du denn jetzt Vollzeit arbeiten, oder Teilzeit ? Weil wenn Teilzeit, dann bekommt man nicht das ALG1 einer verfügbaren Vollzeitkraft. Sondern anteilig eben. Wenn Euch das zum Leben dann reichen würde ? Vielleicht am besten morgen gleich bei Deinem zuständigen Arbeitsamt anrufen und genau nachfragen, die müssen das ja wissen. Kann nur das wiedergeben, wie ich es damals erfahren habe und hier mitgelesen habe in anderen Beiträgen. Ich habe über ALG2 auf jeden Fall mehr bekommen als über anteilig ALG1. Und mein ALG1 Anspruch aus vorheriger Arbeit vorm Kind ruhte weiter.
Mitglied inaktiv
Ja, genau so hat sie es mir auch erklärt !!!! Das einem das niemand beim Amt sagt !!!!!!! Hätte ja bei meinem AG auch Teilzeit arbeiten wollen, somit können sie ja davon ausgehen, dass ich ne Kinderbetreuung habe. Krass echt. Werd da morgen gleich mal anrufen !! DANKE
Mitglied inaktiv
gern ;-) hab auch ewig gebraucht um rauszufinden ob es nun stimmt oder nicht. beim arbeitsamt wurde erst nein gesagt, dann meinten sie stellen sie den antrag aber der wird eh abgelehnt. dann hatte ich im netz einen link vom bmfsjf oder so gefunden (ich guck mal ob ich den noch finde, da stehts nämlich schwarz auf weiß) und als ich meinen antrag dann abgegeben hab, sagte die bearbeiterin aus der leistungsabt., dass es wirklich so ist. du musst nur angeben wieviel std du wöchentlich arbeiten kannst.das alg wird dann von deinem vollzeit verdienst ausgegangen und auf die stunden die du arbeiten kannst/willst umgerechnet. du bekommst also kein alg für vollzeit! ich bekomme es für 20 std. berechnet von vorher 39std. lg
Mitglied inaktiv
Hallo Verbraucht man dann pro Monat ALG1 auch einen ganzen Monat Anspruch, den man vorher für eigentlich Vollzeit eingebracht hat ? Das wäre nämlich meine Überlegung, ob es sich "lohnt" den ALG1 Anspruch wegen , keine Ahnung, 30 Euro mehr im Monat zu nehmen, wenn man ihn aufsparen könnte bei ALG2. Weisst Du wie ich meine ?
Mitglied inaktiv
ähm,nicht so ganz. meinst du von der höhe des alg? ob es höher ist als das alg2? kann ich nicht sagen, denke wir hätten keinen anspruch auf alg2 wenn ich aber bis august keinen anderen job finde, hab ich keine andere wahl und muss das alg nehmen, sonst haben wir miese in der kasse ;-(
Mitglied inaktiv
hier ist der link, ist zwar wohl ne ältere oder andere broschüre die ich hatte aber der text ist der gleiche http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-24375-Broschure-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Mitglied inaktiv
jetzt hab ich auch die aktuelle version gefunden von 2010 siehe seite 67 und 68 http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Mitglied inaktiv
ja, von der Höhe meine ich. Weil sie ja nun alleinerziehend ist. Kindergeld , UNterhalt fürs Kind und mehr hat sie ja nicht, wenn ich das richtig komniniere. Bei mir ( angesehen davon dass das Arbeitsamt gleich nein sagte mit der Begründung ich habe ja einen Jon ) , wäre es so gewesen, dass ich bei amteilig ALG1 eh nicht ausgekommen wäre. Daher frage ich mich , wie sie besser fährt, denn der ALG1 Anspruch ist ja auch begrenzt und heutzutage nicht zu verschenken in dem Sinne. Klar, kommt drauf an, was man vorher verdient hat, aber wenn man bei Teilzeit ALG1 noch 800 Euro bekommt als Beispiel. bei ALG2 aber mit Miete, Regelsatz fürs Kind, für sich selbst etc. zum Beispiel ähnliches oder nur gering weniger, dann würde ich überlegen den Anspruch auf ALG1 anzubrechen .
Mitglied inaktiv
Oh Gott, dank Babybauch muss ich blind tippen gerade, sorry für die Fehler, wie peinlich !
Mitglied inaktiv
Vielen Dank für den Link !!!! Muss mir jetzt echt überlegen was ich mach... Womit ich "besser fahr". Vorallem, ALG II läuft jetzt endlich... Dann nochmal den Papierkrieg ?? Und ab Januar hat es sich eh erledigt, da ich dann bei meinem AG wieder arbeiten kann.... Mal schauen
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