Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, ich (Vater, Arbeitnehmer) möchte wie folgt Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen: LM 1-2: EG+ LM 3: 100% Arbeiten LM 4-5: EG+ LM 6: 100% Arbeiten LM 7-10: EG+ Partnerbonus LM 11-12: 100% Arbeiten LM 13-14: EG+ LM 15: 100% Arbeiten LM 16-17: EG+ LM 18: 100% Arbeiten LM 19-20: EG+ LM 21: 100% Arbeiten LM 22-23: EG+ LM 24: 100% Arbeiten LM 25-26: EG+ LM 27: 100% Arbeiten LM 28-29 EG+ 1.) Sehen Sie ein formelles Problem in der Konstellation, wenn meine Frau immer dann auch EG+ bezieht, wenn ich 100% arbeite, also keine Unterbrechnung stattfindet? In den Elterngeld Plus - Monaten will ich gar nicht arbeiten. 2.) Sollte ich im LM 30 oder danach arbeitslos werden, steht mir dann immer noch der volle Satz ALG 1 (anhand 12 Monate volles Gehalt berechnet) zu? Ich habe mal gehört, dass Zeiten, wo Elterngeld Plus ausbezahlt wird, bei der Bemessung übersprungen werden, ist das richtig? Oder gilt das nur für die ersten 14 Monate nach Geburt? Könnte ich noch weitere Elternzeit ohne Elterngeldbezug dranhängen und dann immer noch ALG1 in voller Höhe bekommen? Besten Dank im Voraus!
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner formulieren. Eine Bewertung von allen einzelnen Lebensmonaten kann ich nicht vornimmt. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Mich würde auch interessieren, ob die Anwartschaftszeit und somit Bezugszeit von ALG 1 tangiert wird. Ich habe vorher 5 Jahre in dem Arbeitsverhältnis gearbeitet.
Mitglied inaktiv
Mal ehrlich, welcher Ag sollte das mitmachen? Mal da, dann wieder nicht - so häufige Wechsel muss kein AG zustimmen. Mehr wie 3 Abschnitte für die komplette EZ geht meines Wissens nur mit Zustimmung des AG - und das der dem zustimmt glaube ich eher nicht. Ich wette auch, das die Elterngeld-Stelle diesen Plan nicht absegnen wird, zumal du meines Wissens nach in den Partnermonaten bei EGPlus in Teilzeit von 25-30 Std arbeiten müsstest. Und deine Frau ebenso (paralell mit Dir) damit ihr überhaupt den Partnerschaftsbonus bekommst. Wenn Deine 100% VZ-Stelle nicht eh eine bis zu 30 Std befristete TZ-Stelle ist, haut das also schon mal nicht hin. In LM 1 und 2 verbraucht ihr 4 Monate, Du zwei und deine Frau 2. Dazu ab kann ich mich verzählt haben, weil bei dem HickHack ist es schwer das zu überschauen, aber ich würde sagen ihr habt damit mehr EG-Monate wie euch zustehen. Wegen EZ und ALG1, wenn Du keinen Arbeitgeber hast, dann hast Du keine Elternzeit. Diese steht nur Arbeitnehmern zu. Für ALG1 müsstest Du zudem eine Kinderbetreuung nachweisen. Und klar, unabhängig von deiner Frau kannst Du bis zum 3ten Geburtstag EZ nehmen. heißt in dieser zeit gar nicht arbeiten oder eben in TZ bis zu 30 Std die Woche. EG gibt es aber längstens für 12 bzw 14 Monaten bei vollen Bezug bzw eben bei EG Plus doppelt so lange. Das es über den 28ten LM hinaus geht kann ich mir nicht vorstellen. Ich würde das ganze einfacher gestalten, so schaut da echt niemand durch.
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort, aber sie sagt mir nichts Neues. Mein AG wird zustimmen und in den 0%-Monaten bin ich selbstständig 25h tätig. Kernfrage ist, wie lange ich in Elternzeit (ggf. mit Elterngeldbezug) gehen kann und danach dennoch 12 Monate (bzw. kürzer bei Sperre wg. Aufhebungsvertrag) volles ALG 1 anhand meines vollen Gehaltes berechnet beziehen kann.
Mitglied inaktiv
Du hast 16 Monate EG+ und 4 Monate EG+ in Partnerschaftsmonaten. Deine Frau hat Mutterschutz, gehe ich von aus?, also 2 Monate EG (1-2) und nach deiner Rechnung 9 Monate EG+ Die 9 Monate gehen schon mal gar nicht, das muss eine gerade Zahl sein. Also 8 oder 10. Gehen wir mal von 8 aus. Dann hättet ihr aber eine Unterbrechung. Inwiefern die sich auswirkt bin ich nicht sicher, da du die Partnerschaftsmonate ja am Anfang nehmen willst, was nicht üblich aber wohl erlaubt ist. Bedenke aber, dass deine Frau in diesen Monaten genau wie Du 25h arbeiten MUSS. LM 7-10 und beide sind jeweils mindestens 25h /Woche arbeiten halte ich persönlich für nicht sonderlich gut geplant, aber ist euer Kind. Sie hätte wenn du LM27 bei ihr als EG+ Monat rausnimmst 6 Monate EG und Du hast 8 Monate. Passt also. Sowas kannst Du im übrigen auch selbst im Rechner des Ministeriums prüfen... Der validiert auch gleich ob die Zeiten, in denen Du z.B. die Partnerschaftsmonate machen willst valide sind. Wenn Du parallel Selbständig arbeitest wird das genauso mit dem EG verrechnet wie wenn Du auf Arbeit gehst, das ist Dir schon klar, oder? Bezüglich ALG1 kenne ich nur das hier: https://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Arbeitslosengeld_nach_Elternzeit_LSG_L12AL318-06.html LG Lilly
Mitglied inaktiv
Danke für die Antwort! Die 150 Tage für ALG1 würde ich ja mit 8 Monaten Arbeit in den 2 Jahren erreichen. Also wird ALG1 nicht pauschal berechnet. Fragt sich nur noch, ob man durch die verlängerte Elterngeldauszahlung mit EG Plus erreichen kann, dass die Monate mit EG Plus-Bezug "übersprungen" werden, also 12 Monate volles Gehalt für die ALG1 Berechnung zugrunde gelegt wird und 12 Monate Bezugszeit von ALG1 möglich ist, vorausgesetzt man findet nichts Neues.
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