Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

AG will nicht zahlen!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: AG will nicht zahlen!!!

Susiund3

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Hallo, ich hoffe, daß meine FRage nicht zu speziell gestellt ist: Ich war ein Jahr in EZ und habe dann um ein Jahr verlängert und einen 400 Euro Job bei meinem alten AG gemacht. Wurde während dieser Zeit nun wieder schwanger und habe EZ zu Beginn Mutterschutz weiteres Kind abgebrochen und bin in Mutterschutz gegangen. Der AG ist nun der Meinung es gilt der 400 Euro-Job der letzten Monate und er muss die Differerenz der 13 Euro der KK zum alten Gehalt nicht zahlen. Dann hätte ich mir doch den " ganzen Quatsch" Sorry, doch sparen können und hätte die EZ so weiter laufen lassen können. Weiß nicht wie ich jetzt agumentieren soll. Vielen Dank für eure Antworten im voraus ! Susi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die Elternzeit, lebt der alte Vertrag wieder auf und dementsprechend muss auch der Mutterschutzlohn bezahlt werden. Liebe Grüße, NB


Susiund3

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fRAU Bader !leider haben Sie den ersten Satz nicht zu Ende geschrieben. Danke im voraus!


Sonni74LS

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Wenn Du die EZ unterbrochen hast, gilt der eigentliche Arbeitsvertrag wieder und das Mutterschaftsgeld (Zuschuss AG) muss aus diesem bezahlt werden, denn der alte Arbeitsvertrag lebt nach EZ wieder auf!!! Der 400 EUR-Job wird hierzu nicht herangenommen, da dieser ja nur während der EZ ausgeführt wurde!


Susiund3

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Danke! Genauso hatte ich das hier auch recherchiert, aber mein AG hat mir heute mitgeteilt, daß er nicht zahlen wird. Was mache ich nur >>>>>>>>? Bin seit 03.07.2012 in MuSch und die kleine ist seit 17.08. da!


Sonni74LS

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Bitte informiere Dich bei der Elterngeldstelle. Die können diese Vorgehensweise bestätigen. Weiterhin verweise den AG freundlich auf die Broschüre Elternzeit und Elterngeld Ratgeber des Bundesministeriums für Familie, Seite 76. Dann noch drauf verweisen, dass der AG die Kosten von der KK ja zurück erhält. So verstehe ich es zumindest. Ansonsten würde ich mich auch anwaltlich vor Ort an deiner Stelle beraten lassen.


Susiund3

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Siehe meine Frage vom 31.08.2012 Hallo Frau Bader! Mein Problem hatte ich ja bereits geschildert. Jetzt hatte ich inzwischen wieder Kontakt mit meinem AG und er teilte mir mit, dass er nicht zahlt. Ich soll mich an die Kk wenden, da die ihm gesagt haben, es gilt der 400 Euro Job aus der EZ zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes und nicht der ruhende Arbeitsvertrag.Habe eben mit denen telefoniert und habe von denen auch diese Aussage bekommen. Was ist denn jetzt wirklich richtig=> Sehe da inzwischen auch nicht mehr durch. Viele Grüße Susi


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