Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe ein "kleines" Problem. Ich muss ab Mitte April , nach 1 Jahr EZ , wieder arbeiten gehen. Ich habe am 23.10 per Einschreiben den Antrag auf teilzeit gestellt ( nach dem TzuBG )also auch rechtzeitig, nun ist es so das mein AG diesen nicht so wie ich es mir wünsche nachgehen WILL...er könnte ,aber er will nicht, da ich einem großen Elektronik-Konzern arbeite , sind es mehr als 15 Angestellte und ich bin seid 5 Jahren in diesem Betrieb. Mein GF will mir nix schriftliches dafür geben, man kann versuchen das es so klappt. Wie sieht es aus: Muss mein AG mir das schriftlich geben? Und dann habe ich gelesen , das wenn ich 1 Monate vor Antritt der Arbeit keine Antwort habe , gilt der teilzeitantrag nach meinen Wünschen als genehmigt, ist das korrekt? Und soll ich "gemein" sein und nix sagen oder sollte ich mich nochmal melden? LG und Danke im Vorraus für die Antwort ;o) Andrea
Hallo, dann gilt es als genehmigt, das stimmt. Aber es ist risikoreich, einfach nur TZ arbeiten zu gehen, wenn der Ag nicht zugestimmt hat Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse