ViCa
Hallo, ich hatte heute ein Mitarbeitergespräch bzgl. Tätigkeiten nach meiner Elternzeit welche diesen Monat endet. Nun wurde mir offen gelegt das momentan keine Tätigkeiten zur Verfügung steht. Mir wurde der Vorschlag gemacht meine Elternzeit zu verlängern und evtl. eine Nebentätigkeit in einem anderen Unternehmen währenddessen zu machen. Meine andere Option wäre eine Kündigung mit Abfindung (17 Jahre BZ). Eigentlich ist das Verhältnis zwischen mir und dem Unternehmen recht gut, es dementsprechend familiär aufgrund meiner Betriebszugehörigkeit. Wir haben eine neue Personalmitarbeiterin welche jedoch etwas pampig auftritt. Naja, lange Rede kurzer Sinn...Ich hatte in dem Gespräch den Vorschlag gemacht man könnte mich da wir sehr große systemtechnische Veränderungen hatten in der Zeit der Verlängerung komplett in beiden Abteilungen anlernen damit ich anschließend sofort nach Elternzeit Ende in allen Bereichen einsetzbar bin. Jetzt hätten die Kollege Zeit dafür, kenne es selbst zu gut da ich sehr oft angelernt habe. Dieser Vorschlag kam glaube ich gut an und wird nun nochmal besprochen. Es wäre voraussichtlich eine 6 monatige Verlängerung und die Tätigkeit auf Minijob Basis. Ich habe bereits ein Schreiben mitbekommen Datum von Montag mit einer Annahmefrrist von 14 Tagen. Ist das alles so in Ordnung. Aufgrund meiner Situation, Elternzeit endet in ein paar Wochen ist das alles recht kurzfristig. Aufgrund meiner zwei Kinder, Betreuungszeiten ect. bin ich arbeitstechnisch recht gebunden und möchte schon gerne bei meinem Arbeitgeber bleiben. Ist dieses Minijobangebot für mich eine gute Option? Es wäre zunächst auf das halbe Jahr Elternzeitverlängerung begrenzt und dann mal weiter sehen wie sich die Situation entwickelt. Ich überlege auch die Elternzeit meines 1. Sohnes hierfür zu nehmen da dieses zuerst verfällt. Was sagt Ihr zu dem Fall. Und wenn mein AG nicht einwilligt, Kündigung oder doch die EZ verlängern und anderweitig umsehen. Danke und LG
Hallo, den Vertrag beenden würde ich nicht, nachdem was Sie geschrieben haben. Lieber eine gute Einigung für alle finden. Ihre Idee, sich auf diese Weise im Unternehmen einzubringen klingt gut. Ansonsten können Sie auch mit Zustimmung des Arbeitgebers woanders arbeiten. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Für mich hört sich das alles fair an und es wäre eher die Frage, ob dir/euch das Mini-Job-Gehalt reicht im Gegensatz zu dem VZ- oder TZ?-Gehalt, dass du eigentlich nach der EZ bekommen würdest. Ich denke, ich würde den Vorschlag mit der Verlängerung annehmen. In der Zeit schauen, wie sich die Lage entwickelt und mich ggf. eben aus der EZ heraus bewerben (falls eben absehbar ist, dass auch nach 6 Monaten zu wenig Arbeit da ist). Klären würde ich, ob das die Abfindung dann eben immer noch Bestand hätte. Denn der Minijob jetzt wird kaum eine Abfindung nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit ausgleichen. Bzgl. der Abfindung wäre da übrigens für mich die Frage: zahlt man diese aus Fairness oder weil man nach Sozialplan eigentlich jemand anderem kündigen müsste, es aber betriebswirtschaftlich/organisatorisch mehr Sinn macht, auf dich zu verzichten. Würde einen Unterschied machen bzgl. der Höhe.
ViCa
Es wäre für ein halbes machbar und genau ich würde die Zeit nutzen und mich für den Fall der Fälle umschauen. Da es sich ja um eine Elternzeitverlängerung handelt steht mir ja anschließend theoretisch wieder meine alte Stelle oder eine gleichwertige zu, richtig? Also wenn sich die Lage dann nicht geändert hat würden wir ja wieder an dem Punkt stehen mit der Option der evtl. Abfindung. Die Mitarbeiterin aus der Personalabteilung meinte nur in dem Gespräch dann würde Sie mir eine Abfindung anbieten, bedeutet also das Sie den Sozialplan übergehen möchte. Also mache ich nichts falsch mit dem Minijob? Die evtl. Abfindung steht mir anschließen trotzdem noch zu oder?
User-1736455377
Ja, nach Ende der EZ hast du Anspruch auf deine alte bzw. eine vergleichbare Stelle. Achte darauf, dass dieser Mini-Job sich nur auf die EZ bezieht und du nicht versehentlich einer kompletten Vertragsänderung zustimmst. Nein, eine Abfindung muss nicht automatisch heißen, dass der Sozialplan umgangen wird.
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