Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ärger wg. ErzUrl ## Dringend!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ärger wg. ErzUrl ## Dringend!

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, mein EU für das 1ste Kind endet am 31.07.03, am 13.10.2002 wurde mein 2tes Kind geboren. Im Dezember hatte ich mich dann von meinem Mann getrennt, bin im Mrz wieder zu ihm zurück, sämtliche Unterlagen (FAmilienbuch,etc.) waren bei ihm verblieben. Er hatte mir aber versichert, daß er sämtliche Unterlagen bzgl. des 2ten Kindes weitergeleitet hat & ich bekam auch KiGeld von der LBV. Im Juni stellte sich dann heraus, daß ich für das ältere Kind derzeit keine KiTa-Stelle bekommen kann. Also wandte ich mich am 21.06.03 an meine Dienststelle und bat um ÉrzUrl für "Nr. 2". Heute wurde ich telefonisch informiert, daß man meinen Anspruch auf ErzUrl wg. Fristüberschreitung nicht anerkennen würde & daß mein Chef einem Sonderurlaub nicht zustimmen würde. Ich soll mich jetzt bis morgen entscheiden, ob ich einem Auflösungsvertrag zustimme, oder meinen Dienst am 31.07. wieder antreten. Geht das alles mit rechten Dingen zu? Wie verhalte ich mich am besten? Vielen Dank für Ihre Hilfe Dany


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann baer auch jetzt den Antrag für in 8 Wo. stellen, zwischendrin arbeiten und schauen, ob man seine kInder irgendwo unterbringt. Wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie nicht mehr im EU. Da Sie nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sind Sie nicht beitragsfrei KK-Versichert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube da hat Dein Arbeitgeber die besseren Karten denn du hättest den neuen EU spätestens 8 Wochen vorher schriftlich mitteilen müssen! Jetzt mußt du entscheiden ob es Dir möglich ist am 31.7.wieder zu arbeiten oder nicht


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