wunschkind
Hallo Frau Bader, mein Chef lässt gerade eine Kündigungswelle los, da er wohl Angst vor einer Betriebsratsgründung hat und diesen so klein wie möglich halten will. Mir hat er heute einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung angeboten. Er sagte mir, dass mir bei einer gerichtlichen Einigung 0,5 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr zustehen. Jetzt meine Frage, zu Beginn habe ich 7 Jahre Vollzeit gearbeitet, dann war ich 5 Jahre in Elternzeit und seit 2,5 Jahren arbeite ich Teilzeit. Welches Gehalt wird denn zugrunde gelegt? Ich gehe davon aus, dass die Elternzeit in die Berechnung einfließt!? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Hallo, bei der Berechnung der Abfindung zählte die Elternzeit als normale Arbeitszeit. Die genannte Faustformel entspricht der Faustformel der Rechtsprechung. Liebe Grüße, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung