Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach allem hin und her bei uns hat sich eine Möglichkeit ergeben das ich wieder arbeiten gehen könnte. Wie sieht das aus wenn ich keine Stelle finde, muss oder kann ich mich dann arbeitslos melden?Weil ich w´ürde dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen wenn das Baby betreut ist. Möchte unbedingt wieder arbeiten um unsere Situation zu verbessern, aber wir wohnen auf dem Land wo Stellen ja nicht gerade häufig frei sind, daher meine Frage. Lieben Gruß :-)
Hallo, sind Sie denn überhaupt ohne Job oder in Elternzeit? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, niemand muss sich arbeitslos melden, aber jeder kann es, sofern er dem arbeitsmarkt zur verfügung steht und leistungen beziehen möchte. wenn du in den letzten zwei jahren nicht ein jahr bzw. insgesamt 12 monate versicherungspflichtig beschäftigt warst wirst du allerdings kein arbeitslosengeld I erhalten. anders siehts nochmals aus, wenn du in ez bist oder warst. kann so nicht beurteilen welche möglichkeiten du hast, dafür weiß ich zu wenig. was du allerdings tun kannst ist dir bei der arbeitsagentur einen termin beim arbeitsvermittler geben zu lassen, oder, wenn du u25 sein solltest, bei der berufsberatung. einen job wirst du so nicht "vermittelt" bekommen, höchstenfalls kannst du so vermittlungsvorschläge erhalten. lg, maike
Mitglied inaktiv
Ich hatte von März 05 bis März 06 einen befristeten Arbeitsvertrag, dann kam aber mein Baby am 31.1.06 und ich war bis zum 14.4 in Mutterschutz, es hat sich also alles überschnitten. Vor diesem Vertrag habe ich als Ausbilfe gearbeitet, das ging von Mai 04 bis Januar 05.In Elternzeit kann ich ja nur sein wenn ich einen Arbeitgeber habe, aber da der Vertrag befristet war, Hatte nach der Probezeit sogar die Aussicht den Vertrag verlängert zu bekommen, aber da musste ich meinem Arbeitgeber drei Wochen später mitteilen das ich schwanger bin, also dahin mit dem unbefristeten Vertrag. Kann ich auch verstehen das er dann nicht aus nen befr nen unbefr Vertrag macht wenn klar ist das ich ihm wohl nicht mehr zur Verfügung stehen kann wegen dem Baby.
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