Mitglied inaktiv
Hallo! Ich habe 1 Jahr EZ beantragt, in welchem ich mich auch seit Nov.03 befinde. Nun müsste ich aus finanziellen u. persönlichen Gründen doch wieder arbeiten gehen. Allerdings gibt es in meinem Job nur die Möglichkeit ganztags o. gar net zu arbeiten. Das heißt also, ich müsste die EZ abbrechen. Nun meine Frage: Wenn ich die EZ jetzt abbreche und wieder arbeite, kann ich zu einem späteren Zeitpunkt die EZ wieder aufnehmen, z.B. für die Zeit des ersten Schuljahres o. anderen Gründen? Danke, LG und einen schönen Abend, Nadine
Hallo, ein Abbruch ist nur mit Zustimmung des AG möglich oder aus wichtigen wirtschaftlichen Gründen. Ansonsten kann man bis zum 3. Geb. mit FRist von 8 Wo. neuen EU beantragen. Ein Aufschieben bis zum 8. LJ geht nur mit Zustimmung des AG u für höchstens ein Jahr. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung