Mortischa77
Sehr geehrte Frau Bader, ich hätte eine Frage bzgl. der Dienstausgleichspauschale an Sie. Letzte Woche (25.08.17) habe ich meine Schwangerschaft bei meinem Arbeitgeber bekannt gegeben. Am gleichen Tag habe ich auch meine Personalsachbearbeiterin gefragt, wie hoch die Dienstausgleichspauschale für Schwangere sei, die aufgrund der Schwangerschaft keine Dienste etc. mehr leisten können. Daraufhin sagte mir meine Personalsachbearbeiterin, dass sie die Höhe der Pauschale ausrechnen würde und dies jedoch erst nach (!) der 38. Kalenderwoche machen würde (die 38. KW ist vom 18.09.17 - 24.09.17). Steht mir die Dienstausgleichspauschale sofort ab Mitteilung der Schwangerschaft zu? Also noch für den Monat August? Oder ist es korrekt, dass sich die Personalabteilung erst 4 Wochen später mit der Berechnung beschäftigen muss? Ich bedanke mich für Ihre Antwort!
Hallo, ich stimme meiner Vorrednerin voll zu. Liebe Grüße NB
malini
Im August wirst du ja Dienste gemacht haben, wenn du die Schwangerschaft erst Ende August bekannt gegeben hast, oder? Bei uns werden Dienstzuschläge einen Monat verspätet gezahlt, da ja erst der Dienstplan am Monatsende abgerechnet wird. Sprich, die Zuschläge für August werden im September gezahlt.
Die letzten 10 Beiträge
- Provisionsauszahlung während Elternzeit
- Lohn BV
- Gehalt im BV direkt im Anschluss an Elternzeit
- Nachtrag Unterhaltsvorschuss
- Bindungszeitraum befristeter Vertrag
- Unterhaltsvorschuss
- Resturlaub nach Elternzeit Vollzeit zu Teilzeit
- Elternzeit/Elterngeld
- Finanzielle Unterstützung
- Elternzeit Kinderbetreuung