Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ab wann den AG informieren??

Frage: Ab wann den AG informieren??

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin wohl jetzt in der 6 SSW, es ist aber noch nicht vom Arzt bestätigt. Einen Termin hab ich erst am 22. Juli. Ab wann MUß man den Arbeitgeber informieren? Binzur Zeit bei einer Zeiterabeitsfirma und kann evtl. vom Kunden wo ich derzeit bin übernommen werden in ein festen Arbeitsverhältnis. Müßte ich dem evtl. neuen AG auch Bescheid sagen? Dann kann ich aber eine Übernahme vergessen, weil das meiner Vorgängerin so ergangen ist. Bitte dringend um Antwort. Vielen Dank Chrissy


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Chrissy, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. Trotzdem sollte man der Fairheit halber und um das Verhältnis zum AG nicht zu trüben, so bald wie möglich Mitteilung machen, er muss ja auch planen. Das ganze gilt auch, wenn sich die Mutter im EU mit dem ersten/ einem vorherigen Kind befindet. Ob man bei einem Vorstellungsgespräch Mitteilung von einer SS machen muss, hängt von der Art der Arbeit ab. Wenn man vom ersten Tag an nicht arbeiten kann (Chemiefabrik), muss man es sagen, bei einem Beruf wie Sekretärin hingegen nicht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Also, so pi mal daumen läßt sich sagen, daß man bei totaler SS-Sicherheit, also ab 12.SSW, dem AG Bescheid geben sollte. Schon zur eigenen Sicherheit, denn in der SS hat man ja bestimmte Rechte wegen Arbeitsschutz,Arbeitszeit, Arbeitsumgebung, etc. Daran ist na klar auch jede Zeitarbeitsfirma gebunden, auch wenn die gern mal rumzicken.Da schwangere AN sich schlechter in Einsätze vermitteln lassen als nichtschwangere.Somit oft im Nichteinsatz sind und Geld kosten.(sprech da sus eigener erfahrung). Bloß nicht irre machen lassen-ruhig beleiben. Die Übernahme hätte sich dann wohl leider erledigt.Scheint ja nicht so, als hätte die firma kein problem damit eine schwangere einzustellen. Lieben gruß, hannah


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