Steph94
Guten Tag, Ich hätte eine Frage bezüglich eines BV. Da wir in unserer Arbeit (Sanitätshaus) den ganzen Tag über fast nur im "stehen und gehen" verrichten, wollte ich fragen wie das ab der 21 ssw aussieht. Laut unserer Mutterschutz Unterlagen darf ich ab der 21 ssw nur mehr 4 Std stehen. Arbeite aber vollzeit und bin jetzt erst in der 15ssw. Wenn der Arbeitgeber mich aber den Rest der Arbeitszeit nicht im Sitzen einteilen kann, was passiert? Bekomme ich ein halbes BV oder ein ganzes? Wer muss mich da freistellen? Mfg
Hallo, das Gesetz meint mit „stehend“ eine Tätigkeit, bei der man sich nicht setzen kann und auch gar nicht bewegen kann. Wenn Sie herumlaufen, gilt das nicht. Liebe Grüße NB
Andrea6
Du darfst nicht mehr als 4 Stunden am Stück stehen. Wenn Du Dich zwischendurch hinsetzen und/oder ausruhen kannst ist alles unkritisch.
Steph94
Vielen Dank für deine Antwort. Bei der WKO steht wieder, daß man trotz Sitzgelegenheit nicht mehr als 4 Stunden stehen darf! Der Rest muss übers Sitzen getätigt werden. Aber bis dorthin ist ja noch Zeit sich zu informieren...
Mitglied inaktiv
Einzelhandel ist KEINE stehende Tätigkeit sondern stehend-gehend. Sobald du dich also frei bewegen darfst/kannst, dazu dich des öfteren hinsetzen kannst, ist es völlig OK das du weiterhin VZ bis zum Mutterschutz arbeitest.
Mitglied inaktiv
Hatte damals direkt beim Gewerbeamt nachgefragt. Das war deren Auskunft damals.
Steph94
Danke für die schnelle Antwort. Jetzt weiß ich ja Bescheid.
Andrea6
§ 2 Absatz 2 MuSchG: Wer eine werdende oder stillende Mutter mit Arbeiten beschäftigt, bei denen sie ständig stehen oder gehen muss, hat für sie eine Sitzgelegenheit zum kurzen Ausruhen bereitzustellen. Also. laß Dir einen Stuhl geben, nutze die Pause zum hinsetzen.
Mitglied inaktiv
Mit Steharbeit ist bewegungsarmes Stehen auf ganz engem Raum gemeint, nicht die Tätigkeit einer Verkäuferin in einem Sanitätshaus. Stehen und Gehen ist etwas anderes. Das ist nicht auf 4 Std. pro Tag eingeschränkt.
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