Mitglied inaktiv
Hallo, hier nochmals mein Problem. Ich erwarte im April mein 2. Kind. Seit Oktober 2009 war ich aufgrund von Komplikationen in der Schwangerschaft mehr oder weniger krankgeschrieben, so dass ich Ende Dezember 2009 ein Beschäftigungsverbot erhalten habe. Mein Arbeitsverhältnis war bis zum 31.01.2010 befristet. Zum 01.02.2010 habe ich mich arbeitslos gemeldet, der Antrag wurde abgelehnt, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Nun zahlt die KK nicht (ich bin ja nicht krank) und das AA nicht. Ich hänge praktisch in der Luft. Habe gegen den Bescheid vom AA Widerspruch eingelegt. Wie ist das nun mit dem Mutterschaftsgeld? Bin ab 03.03. im Mutterschutz und das Geld richtet sich meines Wissens nach der Höhe des Einkommens was man vorher hatte. Nun habe ich aber seit dem 01.02.2010 erst mal kein Einkommen... Bin ich jetzt überhaupt krankenversichert??? Ich frage mich, wie es nun weitergehen soll. Bitte dringend um Rat. Vielen Dank.
Hallo, wenn dem Widerspruch abgeholfen wird, bekommen Sie Leistungen vom AA. Wenn nicht, sind Sie nicht arbeitslos u müssen sich selber kk-versichern/ familienversichern. Dann bekommen Sie die Einmalzahlung MG nach www.mutterschaftsgeld.de Liebe Grüsse, NB
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