Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe bereits ein Kind und arbeite zur Zeit nur auf 630,-Basis als Schwangerschaftsvertretung für eine Freundin. Die bekommt ihr 2. Kind im Mai, ich dann im September. Hätte ich denn Anspruch auf die Stelle nach dem Mutterschutz oder z.B. nach einem halben Jahr? Ich habe ja keinen Vertrag. Daß ich die Stelle los bin, wenn meine Freundin sie wieder will, ist mir klar. Vielen Dank im Voraus! Jutta
Liebe Jutta, es kommt auf den Vertrag (auch mündlich möglich) an. Grundsätzlich gelten die gleichen Regeln wie bei allen anderen Verträgen auch. Wenn Sie nur als SS-Vertretung angestellt sind, ist der Vertrag befristet, kann aber verlängert werden. Wie das jetzt bei Ihnen ist, können Sie selber am besten beurteilen. Ich gehe davon aus, dass der Vertrag bis zur urspr. Rückkehr der Freundin befristet war. Dann läuft er automatisch aus und es besteht kein ANspruch auf EU. Wenn er nach dem Gespräch mit dem AG so auszulegen ist, dass er befristet ist, bis sie wiederkommt, läuft er ja weiter, da sie ja wegen des 2. Kindes erst mal zu Hause bleibt. Dann haben Sie ab Sept. Mutterschutz und können EU beanragen. Aber nur bis zum Fristablauf. Kurz gesagt: ich glaube nicht, dass es für sie da groß Rechte gibt. Ich hoffe, dass war jetzt verständlich. Gruß, NB
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