Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

630,-- Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 630,-- Job

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Hallo Frau Bader, ich habe im 1. Erziehungsjahr bei meiner Firma einen 630,-- Job gehabt. Nun habe ich meine Lohnsteuerkarte erhalten und mit Schrecken fest gestellt, dass keine Lohnsteuer abgeführt wurde. Für mich war das eigentlich selbstverständlich, dass meine Firma die Lohnsteuer abführt. Jetzt muss ich einen Batzen nach bezahlen. Wie verhält sich das mit den anderen Sozialabgaben, muss ich die nun auch nach zahlen? Ist es überhaupt rechtens, alles auf den Arbeitnehmer ab zu wälzen? Auf meiner Lohnabrechnung steht nur: Aushilfslohn 630,--. Für eine Antwort bedanke ich mich im voraus. Mfg./A.Wolf


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anja, das Entgelt für 630er für das letzte Jahr ist steuerfrei. Es bedarf aber einer Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes. Klären Sie das mit dem FA. Die anderen Sozialabgaben werden von Ihrem AG pauschal direkt abgeführt, das hat mit Ihrer Entlohnung nichts zu tun. Gruß, NB


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