Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

630 dm job

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 630 dm job

Mitglied inaktiv

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hallo!! ich habe eine frage und zwar habe ich einen 630 dm job bekomme ich dann auch mutterschafts geld das war doch mal aktuell sollte doch mal raus komme oder ist schon draußen und wie sieht das mit dem arbeitgeben aus muß der auch was bezaheln?? Danke für die antwort!!! manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Manuela, auch Teilzeitkräfte, die wegen der Höhe ihres Arbeitsverdienstes selbst nicht sozialversicherungspflichtig sind, haben Anspruch. Arbeitet zum Beispiel eine Frau nur wenige Stunden pro Woche und verdient sie dabei nicht mehr als 630 Mark im Monat, so steht ihr Mutterschaftsgeld in Höhe von einmalig 400 Mark zu. Gezahlt wird es vom Bundesversicherungsamt (Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, wo auch das Antragsformular angefordert werden kann). Gruß, NB


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