Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

630,-DM-Job im EU

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 630,-DM-Job im EU

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber angefragt, ob innerhalb meines Erziehungsurlaubs 1 X die Woche arbeiten kommen kann. Dies wurde auch seitens der Geschäftsleitung genehmigt. Eigentlich wollte ich einen festen Tag die Woche arbeiten gehen oder 2 1/2 Tage. Jetzt soll ich aber flexibel einsetzbar sein, d. h. ich weiß nie an welchem Tag und wie lange. Eine Kollegin arbeitet auch 1 Tag in der Woche in ihrem Erziehungsurlaub. Sie wird anteilmäßig nach ihrem alten Gehalt bezahlt und nach Steuerklasse 5 versteuert. So war es eigentlich für mich auch vorgesehen. Meine Fragen sind nun: -steht mir bei einem 630-DM-Job auch Urlaub zu? -Wie sieht es aus, wenn ich krank bin? - Muß ich dann "nacharbeiten" Welchen Vorteil bzw. Nachteil hat ein 630,-DM-Job? Wäre es für mich günstiger, auch auf Lohnsteuerkarte Steuerklasse 5 zu arbeiten? Rein rechnerisch hätte ich bei einem 630,-DM-Job mehr netto raus, da ich DM 20,00 die Stunde bekäme. Ich hoffe, ich überfordere Sie nicht mit meinen ganzen Fragen. Vielen Dank schonmal im voraus. Liebe Grüße Andrea


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Andrea, Sie überfordern mich zwar nicht, aber ALLE Antworten zum Thema 630 DM Jobs stehen in der sehr gut gemachten Broschüre von der BARMER. Bekommen auch Nichtmitglieder (ich habe zumind. unprobl. eine bekommen. Die Broschüre heißt:" Neue Zeiten für Geringfügige". Gruß, NB


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