Mitglied inaktiv
Hallo, ich hab mal eine Frage und hoffe, dass Sie mir diese beantworten können auch wenn sie nicht so direkt in Ihr Themengebiet gehört. Wenn man in einer Hausüberschreibung ein Altenteil vereinbart hat, und darin steht dass man im Krankheitsfall oder Altersschwachheit für die Betroffenen kochen muß, ist das auch so wenn die Frau in kh geht. Der Mann aber weder Krank noch schwach ist nur mit dem Kochen nicht so vertraut? Im Jahre 1990 würden für die komplette Verpflegung 300 Dm pro monat pro Person angesetzt. Was könnte man in der Heutigen Zeit, bei den jetzigen Preisen für ein Mittagessen berechnen. Wär schön wenn Sie mir helfen könnten. Liebe Grüße Heike
Hallo, wie Sie selber sagen (bitte lesen Sie die Hinweise) hiwr geht es nur r-u-b. Ich kann Ihnen nur entgeltlich auf meiner e-mail nicola.bader@rz-online.de antworten. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt