Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

400€ bei anderem AG während EZ

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 400€ bei anderem AG während EZ

calla3004

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Hallo Frau Bader, ich bin noch bis April 2014 in EZ und möchte gerne auf 400€ wieder arbeiten. Wie verhält es sich bzw. welche Rechte habe ich, wenn meinem jetztiger AG ( mehr als 15 Mitarbeiter) mir keinen 400€ Job anbieten kann/will und mich nur Teilzeit (20 Std) haben will gibt es ein Muß an Std die ich in TZ arbeiten müßte?Kann er mir verbieten wo anders einen 400€ Job anzunehmen wenn er mir keinen anbieten kann? Da ich bei einem Konkurrenten eine passende Stelle haben könnte muß ich dann kündigen bzw kann er mir das verbieten oder wäre eine Option ein Kleingewerbe anzumelden und als Selbständige freiberuflich beim Konkurrenten zu arbeiten (war im Verkauf und würde als promoterin "Werbedame" arbeiten) Vielen Dank für Ihre Antworten


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. wenn es trotzdem nicht klappt, können Sie versuchen, bei einem anderen Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung zu finden. Hierzu muss jedoch der alte Arbeitgeber befragt werden und zustimmen. Er kann tatsächlich ablehnen, wenn es sich um einen Mit-Bewerber handelt. Liebe Grüsse, NB


calla3004

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Danke schon mal für ihre antwort. Hab ich das richtig verstanden das ich um 30 Std verringern könnte aslo ich habe 40 Std gearbeitet hätte also 3 Mon lang Anspruch auf eine 10 Std/Woche? Ich war vorher Marktleiterin werde diesen posten aber nicht mehr bekommen darf er mir dann meinen Stundenlohn kürzen? Aber Anspruch auf einen 400€ Job habe ich nicht nur TZ habe ich das richtig verstanden?? Vielen Dank nochmal


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