Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage, ich befinde mich zur Zeit noch im Erziehungsurlaub und bekomme auch noch ein gutes halbes Jahr Erziehunsgeld. Nun abeite ich seit knapp einem Monat in einem ambulaten Pflegedienst um mir ein paar Mark dazu zuverdienen. Ich muss auch alle zwei Wochen am Wochenende arbeiten und meine Chefin ist der Auffassung das Aushilfen kein Sonn- und Feiertagszuschlag zusteht, weiß einer ob dieses so rechtens ist. Viele liebe Grüße Melanie
Liebe Melli, ...alles bis jetzt gesagte ist richtig. Aber aufgepasst, dass Sie nicht mit ZUschlägen über die 325 € kommen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Melli, ich habe viele Jahre neben meiner hauptberuflichen Tätigkeit noch auf jetzt 325 € Basis gejobbt, um mir einige Extras leisten zu können. Wenn wir (etliche Mitarbeiter) an Sonntagen und Feiertagen gearbeitet haben, gab es einen Zuschlag von 50 - 100 %. 100 % gab es beispielsweise an Heiligabend. Vielleicht hilft Dir das vielleicht schon mal. Ich würde mich mal dem entsprechenden Tarifvertrag erkundigen. Viele Grüße Annette
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich bin selber Krankenschwester,allerdings vollzeit,und auch im priv. Pflegedienst tätig.Bei uns bekommen die 325EUR-Kräfte auch keine zuschläge,das muss dein AG auch nicht zahlen,da er ja privat ist.Wenn er allerdings zum öff.Dienst gehört,sieht das glaub ich anders aus. Hoffe ich konnte Dir helfen LG anke
Mitglied inaktiv
Stfr. Zuschläge können zusätzlich zum Aushilfslohn gezahlt werden. Sie zählen nicht zu den 325 Euro.