stracciatella9701
Hallo Kann ich als H4 empfängerin ein 3 Elternzeitjahr beantragen? Meine Tochter wird im Dezember 2, möchte sie aber noch nicht in den KiGa abgeben. mit min 2 1/2j. wäre es soweit ok, aber früher muss es nicht sein. Kann ich trotz H4 ein 3 Jahr beantragen? Ich weiss das es kein Elterngeld gibt, dadrauf kommt es mir auch nicht an. es geht mir einzig allein drum die kleine noch etwas zu geniessen und nicht so früh schon herzugeben. LG
Hallo, ohne AG keine EZ. Sie können sich aber bis zum 3. LJ freistellen lassen Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Elternzeit kann man nur beim Arbeitgeber nehmen. Du hast keinen, also hast Du auch keine Elternzeit. Sorry, aber ich würde mein Kind auch gerne genießen, sowas muss man sich halt leisten können. Kann man das nicht, dann muss man eben arbeiten gehen. Was ist mit dem Vater des Kindes ? Der muss auch für Dich Unterhalt zahlen, hast Du das eingefordert ?
lisa1984
Klar hast du auch als hartz4 Empfängern Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit! Es heisst natürlich nicht so, da Elternzeit an sich nur für Arbeitnehmer, in Absprache mit dem Arbeitgeber, ist aber in den ersten 3 Lebensjahren deines Kindes kann dich niemand "zwingen" zu arbeiten. Du kannst dich immer auf die Betreuung eines Kleinkindes berufen. Ob und wieviel AlG2 du bekommst kommt allerdings auf das Einkommen deines Mannes an. Ich hab mal gegoogelt und unter anderem die 2 Sachen gefunden: 1. In § 10 Abs. 1 und 2 SGB II sind die Kriterien festgelegt, wann man einen Job annehmen muss, und wann nicht. Diese Kriterien gelten gemäß § 10 Abs. 3 SGB II auch für alle Maßnahmen zur Eingliederung, also u.a. sog. 1€ Jobs. - Kinderbetreuung, Kinder unter 3 Jahren: Solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet, kann sich ein Elternteil auf die Betreuung desselben berufen und jeden Job sowie jede Maßnahme zur Eingliederung folgenlos verweigern. Die Betreuung durch Dritte ist hierbei nicht vorrangig. Welcher Elternteil sich darauf beruft, ist alleinige Entscheidung der Eltern. Siehe auch Weisung der BA zu § 10 SGB II ab Rz 10.11 (http://www.datentransfer24.de/ALG2-Kinderbetreuung.html) 2. Arbeit ist unzumutbar, wenn: (...) Sie durch die Arbeit die Erziehung Ihres Kindes odes Kindes Ihres Partners gefährden. Das gilt für Kinder unter 3 Jahren. Die Erziehung älterer Kinder gilt als nicht gefährdet, wenn eine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder durch Tagespflege möglich ist (http://www.arbeitsratgeber.com/hartz-iv_0102.html) Noch was: Es gibt viele Leute die einem ein schlechtes gewissen machen wollen, wenn man als Hartz4 Empfänger die drei Jahre bis zum Kindergarten sein Kind selber betreuen möchte. Als sei man einfach nur faul und würde nicht arbeiten wollen. Lass dich davon nicht beeinflussen und genieß die Zeit mit deiner kleinen bis sie in den Kindergarten kommt. Es geht so schnell vorbei... :)
Sternenschnuppe
Sag mir mal bitte mit welchem Recht jemand sich 3 Jahre vom Steuerzahler finanzieren lassen darf umm sein Kind zu genießen, wärend jeder Steuerzahler meist nach einem Jahr Elterngeld wieder losrennt um sich und seine Familie zu finanzieren. Findest das fair ? Und ich rede davon bewusst einen möglichen Kindergartenplatz abzulehnen, um nicht arbeiten gehen zu müssen ! Nicht von denen die vor dem 3. Geburtstag keinen bekommen haben und dadurch auf H4 angewiesen sind.
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung