Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, meine Tochter kommt im Sommer in die Schule und ich möchte gern dann das 3. flexible Jahr nehmen. Beim Arbeitgeber habe ich dies entsprechend der Fristen angemeldet bzw. muß dies im Mai schriftlich beantragen. Der Zeitpunkt sollte der 1.8.09 sein und ich möchte dann gern von meiner Vollzeitstelle auf 30 Wochenstunden reduzieren. Mein Mann arbeitet allerdings zurzeit in Bayern und wir tragen uns mit dem Gedanken, möglichst vor der Schule, den Umzug von NRW nach Bayern zu machen. Um meine "noch krisensichere" Stelle aber nicht ganz aufzugeben, hatte ich mir überlegt, das Elternzeitjahr zu nehmen und damit nach Bayern zu gehen. So habe ich die Möglichkeit eventuell zurück zu kommen, sollte unser Neustart dort aus Wirtschaftsgründen nicht klappen. Nun habe ich 2 Fragen: 1. Wenn ich das Jahr beantragt und angetreten habe mit 30 h, kann ich dann auch noch nach Bayern umziehen oder komme ich aus diesem "Vertrag" dann für 1 Jahr nicht raus? 2. Wenn ich das Jahr nehme ohne Beschäftigung beim jetztigen AG und nach Bayern umziehe, kann ich dort bis 30 h bei einem anderen Arbeitgeber (in Einverständnis mit jetztigem AG) arbeiten. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit bei einem anderen AG mit diesen Voraussetzungen eine befristete Anstellung zu bekommen? Ich bin Kinderkrankenschwester. Vielen Dank.
Hallo, 1. Reden Sie doch mal mit dem AG, da das EZJ nachd em 3. Geb. ist, hängt alles von dseiner Zustimmung ab 2. Ja, Sie dürfen. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, weiß ich nicht - hängt von der Arbeitsmarktsituation vor Ort ab. Liebe Grüsse, NB
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