quirlijane
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe einen Sohn (*10.05.2010) und habe 3 Jahre Elternzeit genommen. Als mein Sohn 1 Jahr alt war hab ich auf 400€ Basis in meiner Firma, wo ich vor der Babypause in Vollzeit arbeitete, angefangen. Am 29.6.2012 kam nun meine Tochter zur Welt. Hier nun meine Fragen: Ab wann muss ich denn nun Elternzeit für meine Tochter nehmen??? 1 Jahr hab ich ja eh noch von meinem Großen und spätestens wenn meine Tochter 2 ist möchte ich wieder anfangen zu arbeiten. Und hier die 2. Frage: Wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld? Habe ich 'nur' Anspruch auf den Mindestbetrag? Ich bin verwirrt.. ich hoffe ich habe Sie nun nicht verwirrt ;o) Vielen Dank für Ihre Antwort.
Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Nach der neuen Rechtsprechung kann man auch, das ist am vorteilhafte vorteilhaft hältsten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Elterngeld. Liebe Grüsse, NB
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