Mitglied inaktiv
hallo, ich 24, mit Tochter 1 1/2, von ihrem erzeuger getrennt,waren nicht verheiratet,nur eheähnliche gemeinschaft. bekomme nächstes jahr mein 2.kind von einem neuen partner,(wir sind ebenfalls nicht ,bzw.noch nicht verheiratet)..möchte nun gerne wissen wie es sich in meinem fall verhält: ich beziehe bis jetzt Arbeitslosengeld 2 ( für meine tochter und mich)!!! wie ist es nun mit meinem neuen partner,mit dem ich zusammenlebe,muss ich nun dem sozialamt meine situation genauestens mitteilen, also die schwangerschaft,das ich mit dem partner zusammenlebe, bekomme ich dann das geld komplett gestrichen, da der mann da ist, und aufkommen muss? wenn ja, aber nicht für mein 1.kind, sondern nur für mich,oder???ich habe leider keine plan, wie ich fortfahren soll, wegen dem amt und so......würde mich sehr sehr um eine umgehende antwort auch von anderen freuen, die da WIRKLICH GENAU bescheid wissen,besten dank im vorraus, pam24
Hallo, u.U. wird er aber auch in die Berechnung für Sie u das erste Kind mit aufgenommen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, nach §§ 60 ff. SGB I bist Du verpflichtet, dem Amt jede Änderung in Deinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen mitzuteilen, auch wenn diese zu Deinem Nachteil ist. Es würde sich sonst um einen Betrug handeln der eine Straftat darstellt. Für Deine erste Tochter hat er grundsätzlich nicht aufzukommen, da er ja der "Stiefvater" ist. Für Dich und das "neue" Kind hat er allerdings schon jetzt aufzukommen. Hoffe ich konnte Dir helfen LG
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