Mitglied inaktiv
Guten Morgen, stimmt es das meinem Freund für die Geburt seines Kindes 2 freie Arbeitstage zustehen??? Also z.B. den 1. Tag an dem Tag der Geburt und den 2. Tag, den Tag nach der Geburt??? Vielen Dank und liebe Grüße Dany
Liebe Dany, nein. wenn man nicht verheiratet ist, hat das Verwaltungsgericht unlängst vestgestellt dass (bei Beamten) gar kein freier Tag zusteht. Es wird bei privatrechtl. Arbeitsverh. wohl nichts anderes gelten. Er muss ganz normal Urlaub beantragen. Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Rückfrage zu Elterngeld und Partnermonate / Voraussetzung gemeinsamer Haushalt?
- Eingruppierung nach Elternzeit
- FSJ, unter 18, Anrechnung auf Unterhalt
- Überfordert wie es weiter geht und was ich alles regeln muss
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Resturlaub nach Elternzeit bei Kurzarbeit
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot