Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe da mal zwei Fragen. 1. Ist es richtig, dass man zusätzlich zum Erziehungsgeld in der Elternzeit Arbeitslosenhilfe beantragen kann? Und wenn ja, wie sind die Bestimmungen dazu? 2. Wie ist das eigentlich, wenn die Mutter eines Kleinkindes 11 - 15 Monate ) vom Arzt in der Elternzeit krankgeschrieben wird (bettlägerisch). Kann der Ehemann auf irgendeine Weise von seinem ASrbeitgeber frei bekommen, ohne dass er Urlaub nehmen muß? Oder selbst eine Krankschreibung braucht? Vielen Dank! Gruß Dani
Liebe Dani, 1. Nein, dass war mal vor ca. 1 Jahr eine Fernseh-Ente (off. Stellungnahme des Senders: Ich konnte den Sachverhalt direkt mit RTL klären. Nachfolgend die Antwort auf meine Anfrage seitens RTL! RTL Television Zuschauerredaktion 50570 Köln Tel: 0138-1050 Fax: 0221-4564879 E-mail: webmaster@RTL.de de Hallo ! Vielen Dank für Ihre eMail und Ihr Interesse an unserem Fernsehprogramm. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, daß dem Beitrag in RTL Punkt 12 eine Falschmeldung zugrunde liegt. Dabei liegt der Fehler allerdings nicht bei der Punkt 12 Redaktion, sondern bei einer juristischen Fachzeitschrift, die falsch oder ungenau recherchiert hat. Dieses Aktenzeichen ist leider schon lange nicht mehr gültig! Soll heißen: dieses Gesetz oder diesen Beschluß gibt es schon seit ca. 2 Jahren nicht mehr! Ein Anruf beim Sozialgericht hat aus diesem Grunde keine Aussicht auf Erfolg. Mit freundlichen Grüßen aus Köln, Webmaster 2.Wenn mind, ein Kind unter 12 J. im Haushalt ist, kann die KK eine Haushaltshilfe oder als Ersatz dafür den Vater bewilligen. Gruß, NB