Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2 Fragen zu........

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2 Fragen zu........

Mitglied inaktiv

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hallo Frau Bader hier meine 2 Fragen: 1.) wenn sich mein ET-Termin um 1 Woche nach vorne verschoben hat (von meinem FA) muss ich das meinem AG mitteilen?? Wenn ja, warum????? 2.) ich bin nicht verheiratet,möchte aber das das Baby den Fam.Namen des Vaters,wenn es dann da ist,hat. Geht das???? LG Angelika


Mitglied inaktiv

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1.) Klar muß Dein AG wissen, wann Dein ET ist, denn danach rechnet sich ja der Mutterschutz (6 Wochen VOR dem ET)! 2.) Klar kann das Kind den Nachnamen des vaters bekommen, hat meine auch, wir sind beide nicht (mehr) verheiratet. Mein TIP: Noch vor der Geburt bei Jugendamt die Vaterschaft anerkennen lassen, dann hat man hinterher nicht so viel Rennerei. Dort könnt Ihr falls gewünscht auch gleich das gemeinsame Sorgerecht festlegen. Sollte bei der Geburt etwas schief laufen, kann sich somit der Vater gleich um das Kind kümmern. Erst wenn die Vaterschaft anerkannt ist, kann das Kind auch den Nachnamen des Vaters bekommen (dazu bedarf es nicht der gemeinsamen Sorge). Désirée


Mitglied inaktiv

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hallo habe vergessen zu erwähnen, daß ich bereits schon eine Bestätigung + vorraussichtlichen ET-Termin beim AG abgegeben habe!! Trotzdem nochmal eine ausstellen lassen? LG Angelika


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