Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: 2. EZ

Mitglied inaktiv

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Ich bin momentan noch mit dem 1. Kind in EZ. AM 26.10. ist geplanter ET für das 2. Kind. Muss ich die Elternzeit beim AG für das 2. Kind 7 Wochen vor der Geburt (also dem geplanten ET) beantragen? Oder erst nach der Geburt in der Zeit des 8 wöchigen Mutterschutzes, also bis 1 Woche nach dem tatsächlichen Geburtstermin? Vielen Dank Parta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wollen Sie denn die erste EZ abbrechen u neue nehmen? Oder die erste zu Ende nehmen u die zweite dranhängen? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich möchte die 1. EZ zu Ende (sind nach dem Geburtstermin nur noch 3 Monate) und danach die 2. EZ nehmen. Ich dachte, man nimmt die 2. EZ und hängt daran, mit Zustimmung des AG die 3 übrigen Monate der 1. EZ an? Wie wäre dann die 7 Wochen Frist zum beantragen?


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