Mitglied inaktiv
Ich bin momentan noch mit dem 1. Kind in EZ. AM 26.10. ist geplanter ET für das 2. Kind. Muss ich die Elternzeit beim AG für das 2. Kind 7 Wochen vor der Geburt (also dem geplanten ET) beantragen? Oder erst nach der Geburt in der Zeit des 8 wöchigen Mutterschutzes, also bis 1 Woche nach dem tatsächlichen Geburtstermin? Vielen Dank Parta
Hallo, wollen Sie denn die erste EZ abbrechen u neue nehmen? Oder die erste zu Ende nehmen u die zweite dranhängen? Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Ich möchte die 1. EZ zu Ende (sind nach dem Geburtstermin nur noch 3 Monate) und danach die 2. EZ nehmen. Ich dachte, man nimmt die 2. EZ und hängt daran, mit Zustimmung des AG die 3 übrigen Monate der 1. EZ an? Wie wäre dann die 7 Wochen Frist zum beantragen?
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