biggi66
Guten Tag Frau Bader, ich habe eigentlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Quartalsende (Tvöd). Bin gerade in Elternzeit und habe mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende meiner Elterzeit gekündigt. Nun kam ein Schreiben von meiner Personalabteilung mit der Aufforderung einen beiliegenden Auflösungsvertrag zu unterschreiben, damit die Kündigung wirksam wird. Laut § 19 BEEG ist meine Kündigung doch jetzt schon gültig, oder? Habe die Dreimonatsfrist 100%ig eingehalten....Vielen Dank und viele Grüße! Birgit
Hallo, ist wirksam. Aber macht ja nichts, den Auflösungsvertrag zu unterzeichnen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?
- Klage Unterhaltsvorschusskasse