Frage im Expertenforum Hebamme an M. Sc. Martina Höfel:

weiterleitung vom rechtsforum - frage zu abrechnung

M. Sc. Martina Höfel

M. Sc. Martina Höfel
Master of Science in Midwifery, Hebamme im DHV - Deutscher HebammenVerband e.V.

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Frage: weiterleitung vom rechtsforum - frage zu abrechnung

Mitglied inaktiv

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hallo frau höfel, ich hatte eine frage an RÄ bader aufgrund einer mir nicht nachvollziehbaren zahlungsforderung einer hebamme und sie verwies mich zunächst hierher. zum problem: und zwar hatte ich nach der geburt meines sohnes einmal an einer stunde in einem 'offenen' rückbildungskurs teilgenommen (es war der einzige in der region) - es waren sehr viele frauen samt babies in dem raum, es war eng und sehr unruhig und ich hatte absolut nichts davon, daher habe ich mir woanders einen anderen, 'geschlossenen' kurs gesucht. nach langer zeit kam dann eine rechnung über fast 30 euro, die ich partout nicht nachvollziehen kann. die frage an sie ist nun, was ist der normalerweise übliche satz für eine rückbildungsstunde? in der abrechnungs-/gebührenverordnung fand ich einen betrag von unter 6 euro pro stunde, sogar mit der einschränkung versehen, daß es unter 10 teilnehmerinnen sein müssen. oder gilt das nur für die abrechnung mit der gkv ? wie gesagt, es war keiner der 'normalen' 10 stunden kurse mit festem teilnehmerkreis und formeller anmeldung etc.


Martina Höfel

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Liebe eichhörnli, was genau berechnet die Hebamme denn? Eine Stunde Rückbildung? Oder einen ganzen Kurs? Sind Sie privat versichert? Dann ist es eine andere Gebührenordnung. Liebe Grüße Martina Höfel


Mitglied inaktiv

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die eine stunde rückbildung sollte das wohl sein, es bestand ja nie eine vereinbarung über einen ganzen kurs, da dieser fortlaufend und offen stattfindet (ein ziemlich ineffizientes konzept aber das ist ja was anderes...). ich bin nicht gesetzlich versichert, jedoch bei abrechnung wäre ich diesem satz nach abzurechnen (sonderfall...). eine abrechnung über die kv ist aber in meinem fall nicht mehr möglich, da ich ja danach bereits einen anderen kurs abgeschlossen hatte. aber selbst der pkv-satz kann doch nicht SO exorbitant hoch sein?! wie hoch wäre der satz für eine stunde für privatversicherte bzw. selbstzahler denn? gruß, das eichhorn


Mitglied inaktiv

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ahhhhh, sorry, ich habe gerade nochmal nachgesehen, sie hat mir auch 'telefonische beratung' in rechnung gestellt, die aber in keinster weise mit der schwangerschaft bzw. sonstiger ss- oder babybezogener auskunft zu tun hatte, sondern NUR eine auskunft bezüglich ihrer kurse war. ich hatte ja meine nachsorgehebamme gehabt, die mir jederzeit mit rat und tat zur seite stand, aber eben keine rückbildungskurse anbot. also sollen die 30 euro für eine stunde rückbildung plus diese angebliche 'telefonberatung' sein? ist ja wohl ein scherz!


Martina Höfel

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Liebe eichhörnli, bei dem, was Sie schildern, kommen die Ziffer 270 Rückbildungsgymnastik (5,71 EUR) und die Ziffer 10 Beratung der Schwangeren (5,81 EUR) in Betracht. Selbst, wenn man die Privatgebührenverordnung (in jedem Bundesland unterschiedlich!!!) zugrunde legt, ist der Betrag nicht nachzuvollziehen. Bitte sprechen Sie die Kollegin an und bitten Sie um die Grundlagen der Berechnung! Liebe Grüße Martina Höfel


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