Nanunana1
Hallo Frau Höfel, meine Familie würde gerne nach Disneyland Paris fahren. Ich würde keine Fahrt mitmachen. Es geht mir eher darum, ob ich so viel laufen, bzw spazieren darf 3 1/2 Wochen nach der Sectio? Ich würde viele Pausen machen, hätte aber sehr wahrscheinlich keine Liegepausen, außer ich besorge mir einen klappbaren Hocker für meine Füße…. Viele Grüße N.
Liebe nananana, Kollegin Andrea hat das meiste schon gesagt. Ich kann nur ergänzen: Der Kaiserschnitt ist eine der großen Bauch-Operationen. Danach ist frau nicht sofort wieder fit. Man schneidet die Frau bis zur Mitte auf - würde man noch eine Schicht tiefer schneiden, wäre man schon wieder auf dem Weg nach draußen!!!!! Leider sind unsere OP-Techniken mittlerweile so gut, dass frau danach meint "Bäume ausreißen" zu können. Kann Sie aber gar nicht. Die Quittung kommt später! Die innere Naht ist noch nicht verheilt. Durch die Anstrengung entstehen kleine Mikrofissuren, die später vernarben und als Verwachsungen höllische Schmerzen machen können. Und um sich zu erholen, braucht der Körper ein paar Wochen! In diesen Wochen gehört frau auf die Couch und maximal mit kleinen Spaziergängen und wenig Hausarbeit beschäftigt. Liebe Grüße Martina Höfel
Andrea6
Verbieten kann dir niemand diese Aktion (das zum Thema "darf ich..."), ob so ein Vorhaben sinnvoll oder gesund ist steht auf einem ganz anderen Blatt. Vermutlich hast du noch kein Kind, ansonsten kämst du kaum auf die Idee, 3 Wochen nach einer großen Bauch-OP dann mit einem Neugeborenen ein Besuch in Disneyland zu planen. Es sind ja nicht "nur" 3,5 Stunden Spaziergang auf dem Gelände (btw: ein Freizeitparkbesuch geht ja nicht in wenigen Stunden), die ganze Aktion wird den kompletten Tag beanspruchen, und wenn ihr nicht gerade in Paris beheimatet seid kommt sicher auch mindestens eine Übernachtung dazu. Willst du dir das ernsthaft antun? Du bist dann im Wochenbett, solltest dich schonen und dich in erster Linie um dich und dein Neugeborenes kümmern - daheim! Das mag altmodisch klingen, hat aber tatsächlich seine Berechtigung.